1 Wer sich bei bewilligungspflichtigen Versammlungen, Demonstrationen und sonstigen Menschenansammlungen auf öffentlichem Grund unkenntlich macht, wird mit Busse bestraft. Die Untersuchung und Beurteilung der Übertretung steht dem Statthalteramt zu.
ein Fussball-Spiel ist eine öffentliche Veranstaltung und auf einer solchen gilt das Vermummungsverbot. Ist leider irrelevant ob das Stadion nun für eine gewisse Dauer gemietet ist.
Wenn im Kanton ein Vermummungsverbot ist, dann gilt dies sicher auch im Stadion!!!
Meiner Meinung nach sollte man die Leute die sich im Stadion vermummen eine Zeit lang einsperren.
Solche Leute nennen sich auch noch Fans!
Wenn man sich vermummt ist man kein Fan, sondern ein Hooligan, die es leider auch in der Fankurve von GC gibt.
Die Begriffe öffentlicher Grund und öffentliche Veranstaltungen (was auch immer das jetzt genau ist), sind aber nicht identisch. Und: Wäre es tatsächlich öffentlicher Grund, könnten GC, der FCZ oder die SFL niemals ein Stadionverbot, also privatrechtliches Hausverbot ausprechen.
Es scheint ganz so, als ob es zumindest in Zürich kein Vermummungsverbot an Fussballspielen gibt. Damit wird auch klar, dass sich am letzten Sonntag GC-Fans in keiner Weise irgendwie strafbar gemacht haben (Zumindest nicht im Rahmen des jetzt diskutieren Vorfalls).
Zuletzt geändert von .:Reto90:. am 07.10.11 @ 9:01, insgesamt 1-mal geändert.
nein, da fasnacht ist vermummst du dich nicht, du verkleidest dich. es sei denn, du verkleidest dich als pyro-hooligan, event-chaot, burka-träger oder als member des schwarzen blocks
thread an und für sich sinnvoll da informativ.
Sarottimohr hat geschrieben:LOBET UND PREISET DEN TFD!!!!!!