Komische definierung? (Bürgerrechts-Volksabstimmung)

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TO BE
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Komische definierung? (Bürgerrechts-Volksabstimmung)

#1 Beitrag von TO BE »

Habe, wie vieleicht andere auch, dieses Mail bekommen... Was haltet ihr davon?
>Ja ja wir Eidgenossen...............
>
>
>Soll sich doch jeder sein Bild machen. Jedoch ein wichtiges Thema um das
>es
>sich lohnt Gedanken zu machen. Ohne gleich ein Rassist zu sein!
>
>
>
>Zur Bürgerrechts-Volksabstimmung am 26. September 2004 Mogelpackung
>
>Was versteht der Normalbürger unter den Begriffen "zweite
>Ausländergeneration" und "dritte Ausländergeneration"? Natürlich: Zur
>zweiten Ausländergeneration zählt er hier aufgewachsene, hier zur Schule
>gegangene Kinder eingewanderter Ausländer. Und zur dritten
>Ausländergeneration zählt er die Enkel von bereits vor zwanzig, dreissig
>Jahren in die Schweiz eingewanderten, hier längst integrierten
>ausländischen
>Einwanderern.
>
>Am 26. September 2004 stimmt das Schweizervolk über eine Vorlage noch
>aus
>der Hinterlassenschaft der als Bundesrätin Ruth Metzler ab: über die
>"erleichterte Einbürgerung" der zweiten und die "automatische
>Einbürgerung"
>der dritten Ausländergeneration. Wie aber definierte Ruth Metzler die
>"zweite und dritte Ausländergeneration"?
>Völlig anders als der Normalbürger! Zur "zweiten Ausländergeneration"
>gehört gemäss Ruth Metzler jeder ausländische Jugendliche, wenn er
>wenigstens fünf Schuljahre in der Schweiz absolviert hat. Und zur
>"dritten
>Ausländergeneration" zählt sie jedes Kind, von dem wenigstens ein
>Elternteil
>(der das Schweizer Bürgerrecht nicht besitzen muss) mindestens fünf
>Schuljahre in der Schweiz absolviert hat.
>
>Gemäss dieser Mogelei mit Begriffen ist also folgendes möglich: Ein
>zwölfjähriger ausländischer Jugendlicher kommt mit seinen Eltern in die
>Schweiz und geht hier noch fünf Jahre zur Schule. Mit siebzehn wird er,
>zur
>"zweiten Ausländergeneration" gezählt, erleichtert eingebürgert. Ein
>Jahr
>später besorgen ihm seine Eltern im Herkunftsland eine mit der Schweiz
>völlig unvertraute Ehefrau. Wenig später empfängt das Paar das erste
>Kind:
>Nach Metzlerscher Zählung gehört dieses zur "dritten Generation", womit
>es
>bei Geburt automatisch das Schweizer Bürgerrecht erhielte ...
>
>Eine üble Mogelpackung, mit der der Stimmbürger am 26. September
>verführt
>werden soll, wahllosen Masseneinbürgerungen Tür und Tor zu öffnen.
>P.S. Übrigens gibt es das in ganz Europa nirgends, dass man plötzlich
>automatisch eingebürgert wird. Ausnahme in Irland. Jedoch haben die
>Irländer
>mit einem Volksentscheid von 80 % dies jetzt doch noch rückgängig
>gemacht,
>da sie etliche Probleme mit diesen Ausländern hatten.
>
>Aus diesem Grunde ist zu hoffen, dass die Mehrheit des Volkes diese
>"Mogelpackung" ganz deutlich erkennen und ablehnen wird. Sonst haben wir
>den
>Salat.
>
>BITTE WEITERLEITEN
TO BE

uhu
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#2 Beitrag von uhu »

In den Abstimmungsunterlagen kannst du nachlesen wie das genau ist.
Ich hab sie leider schon weggeschmissen, da ich brieflich schon abgestimmt habe.

Ja natürlich :wink:

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TO BE
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#3 Beitrag von TO BE »

uhu hat geschrieben: Ja natürlich :wink:

Und warum "natürlich"?

uhu
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#4 Beitrag von uhu »

TO BE hat geschrieben:
uhu hat geschrieben: Ja natürlich :wink:

Und warum "natürlich"?
Weil meiner Meinung nach nichts dagegenspricht.

Ausser natürlich die SVP, deren Chef ja auch kein "gebürtiger Innerschweizer" sei, wie man liest... 8)

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ZeroWing
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#5 Beitrag von ZeroWing »

pro oder contra politischen diskussionen?

2. generation:
jugendliche zwischen 14 und 24 jahren, welche mindestens 5 jahre in der schweiz die grundschule besucht haben, profitieren von einer erleichterten einbürgerung. trotzdem müssen die jugendlichen integriert sein und eine landesspreche sprechen. wird in einigen kantonen bereits durchgeführt

3.generation:
kinder die in der ch geboren undd eren eltern in der ch mindestens 5 jahre lang die obligatorische grundschule besucht haben, können automatisch den ch-pass bekommen.

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HEBER
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#6 Beitrag von HEBER »

Und hier noch die Abstimmungsunterlagen:
http://www.admin.ch/ch/d/pore/va/200409 ... index.html

oder als PDF.

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TO BE
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#7 Beitrag von TO BE »

ZeroWing hat geschrieben:pro oder contra politischen diskussionen?

2. generation:
jugendliche zwischen 14 und 24 jahren, welche mindestens 5 jahre in der schweiz die grundschule besucht haben, profitieren von einer erleichterten einbürgerung. trotzdem müssen die jugendlichen integriert sein und eine landesspreche sprechen. wird in einigen kantonen bereits durchgeführt

3.generation:
kinder die in der ch geboren undd eren eltern in der ch mindestens 5 jahre lang die obligatorische grundschule besucht haben, können automatisch den ch-pass bekommen.
Ich sehe nichts schlechtes bei einer Politischen Diskussion, solange man andere Meinungen erträgt und nicht, zB einer der Nein Stimmt gleich als Rechts Radikal abstempelt...

Also ich bin ehrlich gesagt schon ein bischen skeptisch dem ganzen gegenüber... Da ich in einer Gegend wohne, wo es immer wieder Probleme mit jungen Ausländern gab und gibt (jung = 13 bis 20). Wenn ich nun bedenke dass diese, hauptsächlich Jungs, es einfacher haben werden sich einbürgern zu lassen (da sie die 5 Jahre sicher schon da sind) stimmt es mich nicht sehr zuversichtlich...
Ich bin halt eher Politisch rechts, wobei ich aber nicht algemein gegen Ausländer oder Einbürgerungen bin. Ich habe nur mühe damit, wenn es Leute gibt, die irgendwoher flüchten, bei uns unterkommen, und sich einfach nicht anpassen oder benehmen wollen... Leider gibt es einige davon.
Was man einfach immer wieder sieht ist, dass unser System, was die Ausländerpolitik angeht nicht funktioniert. So werden immer diejenigen bestraft die es nicht verdient haben und die anderen kommen wohl davon.
Ich finde es gibt viel wichtigere entscheide die man fällen müsste als eine erleichterte Einbürgerung für die 2. und 3. Generation...

TO BE

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echo
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#8 Beitrag von echo »

TO BE hat geschrieben:Also ich bin ehrlich gesagt schon ein bischen skeptisch dem ganzen gegenüber... Da ich in einer Gegend wohne, wo es immer wieder Probleme mit jungen Ausländern gab und gibt (jung = 13 bis 20). Wenn ich nun denke dass diese, hauptsächlich Jungs, es noch eifnach haben werden sich einbürgern zu lassen (da sie die 5 Jahre sicher schon da sind) stimmt es mich nicht sehr zuversichtlich...
Wo liegt denn das Problem, dass diese Jungs leichter eingebürgert werden würden? Als CH-Bürger würden sie viel mehr auch in die Verantwortung gezogen werden. Sie dürften beispielsweise abstimmen und würden sich so wahrscheinlich mehr engagieren. Ausserdem müssten sie ins Militär. Ohne CH-Pass zahlen sie zwar Steuern und AHV etc. aber dürfen nicht mitreden bei der Verwendung der Gelder. Irgendwie unfair.
Ausserdem werden sie ja nicht automatisch eingebürgert. Sie müssen immer noch wollen. Und sie müssen immer noch gut integriert sein und mindestens eine Landesprache sprechen.

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TO BE
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#9 Beitrag von TO BE »

HEBER hat geschrieben:Und hier noch die Abstimmungsunterlagen:
http://www.admin.ch/ch/d/pore/va/200409 ... index.html

oder als PDF.
Vielen Dank, hab mich mal durchgelesen... Also der Weltuntergang ist es nicht wen das ganze angenommen wird. Bei folgenden Punkten habe ich aber noch so meine Fragezeichen...:

• mit unseren Lebensverhältnissen und einer Landessprache
vertraut ist;
• die schweizerische Rechtsordnung beachtet;
• die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet.


Punkt 1: Ist etwa das wichtigste für mich. Nur, ab wann ist jemand mit "unseren Lebensverhäktnissen" vertraut? Was bedeutet dies überhaupt? Kann man sowas überhaupt überprüfen? Wenn nein (was ich denke), weshalb wird es aufgeführt? Und ist Schweizerdeutsch unsere Landessprache? Oder Hochdeutsch? Bei ersterem, wie will man das überprüfen?

Punkt 2: Ist mir zu wenig genau definiert... Oder anders, verstehe nicht genau was damit gemeint ist... Heisst das wenn jemand mal ein Auto geknackt hat kann er nicht auf diese vereinfachte Einbürgerung zurückgreiffen?

Punkt 3: Was bitte soll denn das heissen? Soviel wie "Wir bürgern keine Terroristen ein"? tönt für mich irgendwie lächerlich dieser Punkt...

Kann mir jemand der sich damit befasst hat und den Durchblick hat vieleicht helfen? Ich meine das ernst, es interesiert mich wirklich...

TO BE

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echo
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#10 Beitrag von echo »

TO BE hat geschrieben:Vielen Dank, hab mich mal durchgelesen... Also der Weltuntergang ist es nicht wen das ganze angenommen wird. Bei folgenden Punkten habe ich aber noch so meine Fragezeichen...:

• mit unseren Lebensverhältnissen und einer Landessprache
vertraut ist;
• die schweizerische Rechtsordnung beachtet;
• die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet.
Diese Punkte gelten alle heute schon. Eigentlich wird doch nur die Dauer, welche man in der Schweiz gelebt haben muss, runtergesetzt.

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