Referendum BWIS (Hooligandatenbank)

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macau
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#41 Beitrag von macau »

Instrumente gegen Gewalt im Sport: Schweizweit konsequente Nutzung

http://www.news.admin.ch/dokumentation/ ... g-id=16699

Bern, 11.01.2008 - Die neuen Instrumente im Kampf gegen Gewalt an Sportveranstaltungen werden konsequent angewendet. Seit Inkrafttreten des revidierten Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) vor einem Jahr wurden schweizweit 78 Rayonverbote gegen Personen ausgesprochen, die sich anlässlich einer Sportveranstaltung gewalttätig verhalten haben. Dazu kommen 192 Stadionverbote. Die betreffenden Personen sind im Informationssystem HOOGAN erfasst. Polizei und Veranstalter haben damit die angestrebte Handhabe, um bekannte Gewalttätige von Sportstadien und deren Umgebung fernzuhalten. Eine detaillierte Richtlinie regelt die Verwendung der Daten aus HOOGAN durch die Organisatoren von Sportveranstaltungen.

Seit dem 1. Januar 2007 stehen den Sicherheitskräften der Schweiz im Kampf gegen Gewalt an Sportveranstaltungen vier neue Instrumente zur Verfügung: Rayonverbot, Meldeauflage, ein maximal 24-stündiger Polizeigewahrsam und Ausreisebeschränkung. Personen, gegen die eine dieser Massnahmen verhängt wird, können im elektronischen Informationssystem HOOGAN erfasst werden. Erfasst werden können auch Stadionverbote, welche die Veranstalter als Hausherren gegen Gewalttätige erlassen.

Total sind nach einem Jahr 264 Personen wegen Gewalttätigkeiten erfasst, sechs von ihnen mit zwei Massnahmen. Die grösste Gruppe bildet jene der Personen zwischen 19 und 24 Jahren (134), jedoch sind auch Massnahmen gegen 50 Personen im Alter von unter 19 Jahren verzeichnet. Ausser in einem Fall handelt es sich bei den wegen Gewalttätigkeiten verzeichneten Personen um Männer. Die meisten der Verzeichneten hängen einem Fussballclub der obersten Liga an, es sind aber auch Anhänger von Eishockeyclubs und Fussballclubs unterer Ligen vertreten. Meldeauflagen und Polizeigewahrsam mussten die Kantone bislang nicht verfügen. Ausreisebeschränkungen, die durch fedpol verhängt werden können, gab es ebenfalls noch keine.

HOOGAN im Vollbetrieb

Das Informationssystem HOOGAN wurde schrittweise ausgebaut und ist mittlerweile in den Vollbetrieb gegangen. Es bietet nun alle für den Vollzug des Gesetzes nötigen Funktionen. Alle Kantone, die Grenzbehörden, fedpol und die Schweizerische Zentralstelle Hooliganismus (SZH) nutzen HOOGAN seit Mitte Jahr mit einem Direktzugriff. Die Kantone haben die Anpassungen des kantonalen Rechts vorgenommen, die zum Vollzug des Gesetzes nötig waren.

Den Organisatoren von Sportveranstaltungen werden die Daten seit Anfang Januar 2008 auf deren Anfrage hin für die Dauer einer Sportveranstaltung zur Verfügung gestellt, damit sie die Zuschauerinnen und Zuschauer kontrollieren und gewalttätige Personen nötigenfalls vom Stadion fernhalten können. Der sorgfältige und datenschutzkonforme Umgang sowie die vom Gesetz vorgesehene sofortige Löschung der Daten nach der Veranstaltung werden durch eine detaillierte Richtlinie geregelt. Die «Richtlinie für die Verwendung und Bearbeitung von Daten des Informationssystems HOOGAN durch die Organisatoren von Sportveranstaltungen und deren Sicherheitsverantwortliche» ist im Internet zu finden unter: http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de...onssystem.html.

Alle Partner eingebunden


Ein Fachgremium mit Vertretern aller beteiligten Partner begleitet den Vollzug von BWIS beratend. Dem Gremium unter der Leitung des Chefs des Dienstes für Analyse und Prävention (DAP) bei fedpol gehören neben der SZH die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD), die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS), die Schweizerische Vereinigung städtischer Polizeichefs (SVSP), der Schweizerische Fussballverband, der Eishockeyverband, Swiss Olympic, Fanarbeit Schweiz sowie das Konsortium Privater Sicherheitsdienstleister für die EURO 2008 (Pri-Sec-E08) an.

Die bundesgesetzliche Grundlage für Rayonverbot, Meldeauflage und Polizeigewahrsam ist bis Ende 2009 befristet. Sie sollen danach jedoch weiter gelten, entweder auf der Basis eines Konkordats aller Kantone oder eines neuen Artikels in der Bundesverfassung. Die KKJPD hat eine Konkordatslösung beschlossen. Wenn die Kantonsparlamente dem Konkordat rechtzeitig zustimmen, können die Massnahmen nach dem 31. Dezember 2009 nahtlos und auf unbefristete Zeit weitergeführt werden.

Notiz an die Redaktionen: Die Informationshoheit in kantonalen Belangen liegt bei den Strafverfolgungsbehörden der einzelnen Kantone.

Adresse für Rückfragen:
Guido Balmer, Mediendienst fedpol, +41 (0)31 324 13 91

macau
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Sitzung Gemeinderat Zürich vom 23. Januar, 17 Uhr, Rathaus

#42 Beitrag von macau »

Sitzung Gemeinderat Zürich vom 23. Januar 2008, 17 Uhr, Rathaus

Behandlung von dringlichen Vorstössen

Gemeinsame Behandlung der folgenden 2 Vorstösse

8. 2007/495 A Dringliches Postulat der AL-Fraktion vom 12.9.2007:
Stadtpolizei, Erstellen von Rechtsgrundlagen für Rayonverbote

http://www.gemeinderat-zuerich.ch/Gesch ... b4ccfce787

9. 2007/496 Dringliche Interpellation von Walter Angst (AL) vom
12.9.2007: Rayonverbote, Praxis in der Stadt Zürich

http://www.gemeinderat-zuerich.ch/Gesch ... ef7d360177

macau
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Re: Sitzung Gemeinderat Zürich vom 23. Januar, 17 Uhr, Ratha

#43 Beitrag von macau »

macau hat geschrieben:Sitzung Gemeinderat Zürich vom 23. Januar 2008, 17 Uhr, Rathaus

Behandlung von dringlichen Vorstössen

Gemeinsame Behandlung der folgenden 2 Vorstösse

8. 2007/495 A Dringliches Postulat der AL-Fraktion vom 12.9.2007:
Stadtpolizei, Erstellen von Rechtsgrundlagen für Rayonverbote

http://www.gemeinderat-zuerich.ch/Gesch ... b4ccfce787

9. 2007/496 Dringliche Interpellation von Walter Angst (AL) vom
12.9.2007: Rayonverbote, Praxis in der Stadt Zürich

http://www.gemeinderat-zuerich.ch/Gesch ... ef7d360177
Aus zeitlichen Gründen wurden die 2 Vorstösse verschoben.

In der gleichen Sitzung vom 6. Februar 2008 wird auch die Städtische Hooligandatenbank beraten, die Kommission empfiehlt Rückweisung (PDF, Seite 3)

http://www.gemeinderat-zuerich.ch/Docum ... gliste.pdf

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Frank the Tank
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#44 Beitrag von Frank the Tank »

an dieser stelle einmal einen dank an macau für die news jeweils!
Frank the Tank \\ 27.09.2007 - 27.09.2011 \\ För emmer oine vu öi.

timosp
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Re: Sitzung Gemeinderat Zürich vom 23. Januar, 17 Uhr, Ratha

#45 Beitrag von timosp »

macau hat geschrieben:
macau hat geschrieben: In der gleichen Sitzung vom 6. Februar 2008 wird auch die Städtische Hooligandatenbank beraten, die Kommission empfiehlt Rückweisung (PDF, Seite 3)

http://www.gemeinderat-zuerich.ch/Docum ... gliste.pdf
«Gewaltsuchende» Datenbank
Foulspiel von Stadtrat und Polizei im Kampf gegen Hooligans: Der Gemeinderat zeigte ihnen nur die gelbe Karte.

Gegen Hooligans an der Euro 08 wurden das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) und die nationale Datenbank Hoogan geschaffen. Dort sind die Namen von Rowdys gespeichert, die im Umfeld von Sportanlässen bereits einmal gewalttätig geworden sind. Der Zürcher Stadtrat und die Stadtpolizei wollen aber mehr als das: Ihre eigene Datenbank Hooldat soll auch Fans erfassen, die «gewaltbereit» oder «gewaltsuchend» sind.

Als «gewaltsuchend» definieren sie Personen, die «sich über eine längeren Zeitraum Ansammlungen anschliessen, von denen Gewalttätigkeiten ausgehen». Diese räumliche Nähe ohne eigene Gewalttaten genügt, um registriert und allenfalls zu Hause von der Polizei besucht zu werden. Davon verspricht sich der Stadtrat eine präventive Wirkung, da jeder Betroffene zu wissen bekommen soll, dass er in der Hooldat verzeichnet ist.

Gegen diese Weisung des Stadtrats hatte es schon in der Kommission grosse Widerstände gegeben. Ein Rechtsgutachten ergab, dass die Polizeikompetenzen zu weit gingen. Darum war die federführende Stadträtin Esther Maurer (SP) bereit, die Vorlage zur Nachbesserung zurückzunehmen. Eine Peinlichkeit allemal.

SVP verteidigt die Bürgerrechte
Im Gemeinderat mochten aber nicht alle dem Stadtrat den Ausweg so leicht machen. Eine kämpferische Minderheit aus SVP, Grünen, AL und einer Hand voll Sozialdemokraten wollte gar nicht auf das Geschäft eintreten. Auch in revidierter Form sei die Hooldat mit ihren schwammigen Begriffen ein Angriff auf die bürgerlichen Freiheitsrechte und auf den Rechtsstaat. «Diese Vorlage ist der Anfang der Abschaffung der Unschuldsvermutung», sagte Martin Bürlimann (SVP).

Sein Parteikollege und Bezirksrichter Bruno Amacker erklärte, gegen Gewalttaten brauche es nicht neue Gesetze, man müsse nur die bestehenden konsequent anwenden. «In 20 Jahren werden Sie sich für diese Weisung so schämen, wie Sie sich für heute für die Schwulenkartei schämen, die es vor 20 Jahren gab», sagte Amacker.

Bei der SP sprachen sich nur Dominique Feuillet und Thomas Marthaler gegen die Vorlage aus. Marthaler kritisierte, dass die Stadt die Fussballvereine hoch subventioniere, ohne sie zu präventiver Fanarbeit zu zwingen da fehle der politische Wille.

Die liberalen Freiheitsrechte fanden in dieser Debatte bei der SVP und der AL die feurigsten Anwälte. Die einst liberale FDP duckte sich weg, und bei der SP verstieg sich Sprecherin Claudia Nielsen zur Aussage: «Wie wollen Sie normal denkenden Menschen klar machen, dass zuerst etwas passieren muss, bevor man handeln kann.»

«Claudia Nielsen», rief da Mauro Tuena (SVP), «jetzt fordern Sie genau das, was Ihre Partei vor 20 Jahren mit aller Kraft abschaffen wollte: die vorsorgliche Fichierung!» Dieser Schlag sass. Auch Polizeivorsteherin Esther Maurer konnte ihn nicht parieren. Spitzfindig formulierte sie: «Die städtische Hooldat geht nicht über das eidgenössische Gesetz und dessen Datenbank hinaus sie setzt früher ein.»

Genau das befürchteten die Gegner, die in zwei Abstimmungen mit 72 zu 43 und 74 zu 40 unterlagen. Nun werden die Hooldat-Regeln etwas eingeschränkt, doch der Gummibegriff «gewaltsuchend» bleibt.

Angenommen wurde dagegen auch mit SP-Unterstützung ein AL-Postulat, das für Rayonverbote verbindliche Rechtsgrundlagen - die etwa in Luzern - verlangte.

Tagi

macau
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Konkordat gegen Hooligans

#46 Beitrag von macau »

Konkordat gegen Hooligans

Das Hooligangesetz ist bis Ende 2009 befristet. Ab 2010 soll es durch ein Hooligan-Konkordat abgelöst werden

Gemäss Art. 2. Abs. 2 soll neu auch der Transport von Pyro auf dem An- und Rückreiseweg als gewaltbereites Verhalten gelten.

Ebenfalls neu sollen nach Art. 10 Stadionverbote beantragt werden können (das wird zwar heute schon gemacht, einfach unter Verletzung von Gesetzen).

Wie beim Hooligan-Gesetz sollen auch beim Hooligan-Konkordat Beschwerden keine aufschiebende Wirkung haben. Damit wird die Unschuldsvermutung und somit die EMRK und der Europäische Kodex für Polizeiethik verletzt. Im Gegensatz zum Hooligangestz unterliegt das Konkordat als kantonales Gesetz der abstrakten Normenkontrolle, so dass gegen das Konkordat Beschwerde geführt werden kann.

http://www.referendum-bwis.ch/aktuell.htm

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elburro
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Re: Konkordat gegen Hooligans

#47 Beitrag von elburro »

macau hat geschrieben:Konkordat gegen Hooligans

Das Hooligangesetz ist bis Ende 2009 befristet. Ab 2010 soll es durch ein Hooligan-Konkordat abgelöst werden

Gemäss Art. 2. Abs. 2 soll neu auch der Transport von Pyro auf dem An- und Rückreiseweg als gewaltbereites Verhalten gelten.

Ebenfalls neu sollen nach Art. 10 Stadionverbote beantragt werden können (das wird zwar heute schon gemacht, einfach unter Verletzung von Gesetzen).

Wie beim Hooligan-Gesetz sollen auch beim Hooligan-Konkordat Beschwerden keine aufschiebende Wirkung haben. Damit wird die Unschuldsvermutung und somit die EMRK und der Europäische Kodex für Polizeiethik verletzt. Im Gegensatz zum Hooligangestz unterliegt das Konkordat als kantonales Gesetz der abstrakten Normenkontrolle, so dass gegen das Konkordat Beschwerde geführt werden kann.

http://www.referendum-bwis.ch/aktuell.htm
Kein Aprilscherz oder?

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Sevi
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#48 Beitrag von Sevi »

Schon krass. Man zündet eine Wunderkerze und gilt als gewaltbereit^^ :roll:

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Menzi
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#49 Beitrag von Menzi »

Sevi hat geschrieben:Schon krass. Man zündet eine Wunderkerze und gilt als gewaltbereit^^ :roll:
Dann wirds aber bitter für den ZSC :mrgreen:
Zuletzt bearbeitet von Menzi am Fr 01. Sep. 1886 13:12, insgesamt 1886-mal bearbeitet

ullra86
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Re: Konkordat gegen Hooligans

#50 Beitrag von ullra86 »

elburro hat geschrieben:
macau hat geschrieben:Konkordat gegen Hooligans

Das Hooligangesetz ist bis Ende 2009 befristet. Ab 2010 soll es durch ein Hooligan-Konkordat abgelöst werden

Gemäss Art. 2. Abs. 2 soll neu auch der Transport von Pyro auf dem An- und Rückreiseweg als gewaltbereites Verhalten gelten.

Ebenfalls neu sollen nach Art. 10 Stadionverbote beantragt werden können (das wird zwar heute schon gemacht, einfach unter Verletzung von Gesetzen).

Wie beim Hooligan-Gesetz sollen auch beim Hooligan-Konkordat Beschwerden keine aufschiebende Wirkung haben. Damit wird die Unschuldsvermutung und somit die EMRK und der Europäische Kodex für Polizeiethik verletzt. Im Gegensatz zum Hooligangestz unterliegt das Konkordat als kantonales Gesetz der abstrakten Normenkontrolle, so dass gegen das Konkordat Beschwerde geführt werden kann.

http://www.referendum-bwis.ch/aktuell.htm
Kein Aprilscherz oder?
Dann müssten ja alle die jeweils am Skirennen in der Lenzerheide und in Wengen zünden auch verhaftet werden oder die, welche beim Skispringen Wunderkerzen und Fackeln halten!! Ach nein, es sind ja nur die bösen "Fussball-Hools" die so gefährlich sind!
Schon verdammt zynisch was hier so abgeht... unglaublich!

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