Bis zu drei Jahre Gefängnis
Die Staatsanwaltschaft Luzern hat inzwischen eine Untersuchung wegen Verdacht auf Nötigung eingeleitet. Zudem geht es darum, ob sich die Fans mit ihrem Verhalten auch andersweitig strafrechtlich relevant verhalten haben.
Nötigung ist kein Kavaliersdelikt: Das Strafgesetzbuch sieht vor, das Justizbehörden eine Untersuchung von Amtes wegen bei Verdacht eröffnen müssen. Im Falle einer Verurteilung droht den Tätern Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen. (pma/jmh)