Communique der Fans des Grasshopper Club Zürich zu den Vorfällen in Luzern und der anschliessenden Berichterstattung

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skillet_19
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Re: Communique der Fans des Grasshopper Club Zürich zu den Vorfällen in Luzern und der anschliessenden Berichterstattung

#11 Beitrag von skillet_19 »

Ronny89 hat geschrieben: 15.05.19 @ 10:15 Auf Blick Print jenste Köpfe unverpixelt. Frage darf man dies überhaupt so abdrucken? Ich will nix schön reden aber ziemlich krank und übertrieben was jetzt da auf Blick abgeht! Wohnungen stürmen mit Spezialeinheit ect. Lausanne letzte Jahr abgestiegen, Vermummte mit Stöcken bewaffnet ect auf den Platz gestürmt=ein kleiner Bericht in den Medien. fcz abgestiegen Kabinensturm Pokal geklaut ect. 1 kleiner Bericht in den Medien! Was soll die ganze Sch*?
Dachte ich zuerst auch aber im TV waren sie ja natürlich genau so unverpixelt? Heutzutage mit 7 tage replay auch kein problem mehr um es später genau anzusehen. Wer sich nicht korrekt verhält muss mit den konsequenzen leben. Ob es verhältnismässig ist, ist natürlich eine andere frage. Aber da ist zb auch das autofahren ein viel zu strenges gesetz im vergleich mit anderen straftaten. Aber da ist man chancenlos etwas auszurichten.

ullra86
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Re: Communique der Fans des Grasshopper Club Zürich zu den Vorfällen in Luzern und der anschliessenden Berichterstattung

#12 Beitrag von ullra86 »

oldie hat geschrieben: 14.05.19 @ 23:32
ullra86 hat geschrieben: 14.05.19 @ 22:00 Frage an die Juristen: Anhand welches strafrechtlichen Tatbestands werden die verhängten Stadionverbote ausgesprochen? Und können diese angefochten werden?
in aller Kürze: die rechtliche Basis für Stadionverbote ist das Hausrecht des Veranstalters. Die Gründe sind in einer Liste des SFV festgehalten. Es braucht keinen strafrechtlich relevanten Tatbestand. Ein Verstoss gegen die Platz- und Stadionordnung kann bereits genügen. Ein Betroffener hat ein Anhörungsrecht, d.h. er kann seine Sicht darlegen. Führt dies nicht zur Abwendung des Stadionverbots, kann er sich noch an die Ombudsstelle richten (kostenpflichtig). Die Ombudsstelle gibt eine Empfehlung ab; dann wird definitiv entschieden (innerhalb des Verbands). Mit einem guten, kreativen Anwalt kann man natürlich auch noch vor ein ziviles Gericht. Kosten hoch, Chancen vermutlich sehr klein.

Die strafrechtlichen Aspekte können je nach einem allfälligen Urteil das Stadionverbot verschärfen und die zivilrechtlichen Ansprüche (Schadenersatz) leichter durchsetzbar machen.

Den über 50 Betroffenen empfehle ich, gemeinsam einen Anwalt zu nehmen, der sich im Detail einarbeitet und Eure Interessen vertritt.
Besten Dank für die Antwort. M.E. wird mit diesen über 50 angekündigten Stadionverboten das Verhältnismässigkeitsprinzip missachtet - in Anbetracht der effektiven Tatbestände. Gemäss dem Communiqué der SLV sind die ersten 5 SV wie folgt begründet: "Zu den ersten Sanktionierten gehören unter anderen die beiden Personen, die einen GC-Spieler tätlich angegriffen, sowie drei weitere Anhänger, die das Spielfeld betreten hatten." Die ersten beiden Personen erhielten demnach wohl 5 Jahre SV für den tätlichen Angriff, während die übrigen 3 auf dem Spielfeld wohl je 3 Jahre SV erhalten haben dürften. Analog dazu müssten sich all diejenigen, welche sich hinter der Werbebande befunden haben, wohl ebenfalls auf eine Sperre von 1-3 Jahren gefasst machen. Die Personen auf den Gittern, welche den Sektor nicht verlassen haben, kommen allenfalls glimpflich davon (je nach Auslegung). In Anbetracht der Vorkommnisse in anderen Stadien (z.B. Lausanne, FCZ) ist dieses Strafmass allerdings weit überzogen. Im Normalfall werden SV über einen Zeitraum von 1-3 Jahren ausgesprochen - und das für weitaus "schlimmere" Vergehen wie Gewaltausübung, Pyros, etc. Ein Verstoss gegen die Stadionordnung liegt schnell mal vor (z.B. Vermummung, unflätiges Verhalten, u.s.w.). Von daher scheinen die tatsächlichen Verstösse durch Missachtung der Stadionordnung, welche mit einem SV belastet werden, in keinem Verhältnis zu den in der Öffentlichkeit kolportierten Vorkommnissen zu stehen. Es ist daher wichtig, dass sich die Betroffenen (nach Verzug des medialen Gewitters) mit allen möglichen Rechtsmitteln gegen diese Willkür bzw. Missachtung des Verhältnismässigkeitsprinzips zur Wehr setzen.

Hier noch der Link zur Stadionordnung des FCL (SwissporArena): https://www.fcl.ch/stadionordnung

oldie
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Re: Communique der Fans des Grasshopper Club Zürich zu den Vorfällen in Luzern und der anschliessenden Berichterstattung

#13 Beitrag von oldie »

ullra86 hat geschrieben: 15.05.19 @ 11:31
oldie hat geschrieben: 14.05.19 @ 23:32
ullra86 hat geschrieben: 14.05.19 @ 22:00 Frage an die Juristen: Anhand welches strafrechtlichen Tatbestands werden die verhängten Stadionverbote ausgesprochen? Und können diese angefochten werden?
in aller Kürze: die rechtliche Basis für Stadionverbote ist das Hausrecht des Veranstalters. Die Gründe sind in einer Liste des SFV festgehalten. Es braucht keinen strafrechtlich relevanten Tatbestand. Ein Verstoss gegen die Platz- und Stadionordnung kann bereits genügen. Ein Betroffener hat ein Anhörungsrecht, d.h. er kann seine Sicht darlegen. Führt dies nicht zur Abwendung des Stadionverbots, kann er sich noch an die Ombudsstelle richten (kostenpflichtig). Die Ombudsstelle gibt eine Empfehlung ab; dann wird definitiv entschieden (innerhalb des Verbands). Mit einem guten, kreativen Anwalt kann man natürlich auch noch vor ein ziviles Gericht. Kosten hoch, Chancen vermutlich sehr klein.

Die strafrechtlichen Aspekte können je nach einem allfälligen Urteil das Stadionverbot verschärfen und die zivilrechtlichen Ansprüche (Schadenersatz) leichter durchsetzbar machen.

Den über 50 Betroffenen empfehle ich, gemeinsam einen Anwalt zu nehmen, der sich im Detail einarbeitet und Eure Interessen vertritt.
Besten Dank für die Antwort. M.E. wird mit diesen über 50 angekündigten Stadionverboten das Verhältnismässigkeitsprinzip missachtet - in Anbetracht der effektiven Tatbestände. Gemäss dem Communiqué der SLV sind die ersten 5 SV wie folgt begründet: "Zu den ersten Sanktionierten gehören unter anderen die beiden Personen, die einen GC-Spieler tätlich angegriffen, sowie drei weitere Anhänger, die das Spielfeld betreten hatten." Die ersten beiden Personen erhielten demnach wohl 5 Jahre SV für den tätlichen Angriff, während die übrigen 3 auf dem Spielfeld wohl je 3 Jahre SV erhalten haben dürften. Analog dazu müssten sich all diejenigen, welche sich hinter der Werbebande befunden haben, wohl ebenfalls auf eine Sperre von 1-3 Jahren gefasst machen. Die Personen auf den Gittern, welche den Sektor nicht verlassen haben, kommen allenfalls glimpflich davon (je nach Auslegung). In Anbetracht der Vorkommnisse in anderen Stadien (z.B. Lausanne, FCZ) ist dieses Strafmass allerdings weit überzogen. Im Normalfall werden SV über einen Zeitraum von 1-3 Jahren ausgesprochen - und das für weitaus "schlimmere" Vergehen wie Gewaltausübung, Pyros, etc. Ein Verstoss gegen die Stadionordnung liegt schnell mal vor (z.B. Vermummung, unflätiges Verhalten, u.s.w.). Von daher scheinen die tatsächlichen Verstösse durch Missachtung der Stadionordnung, welche mit einem SV belastet werden, in keinem Verhältnis zu den in der Öffentlichkeit kolportierten Vorkommnissen zu stehen. Es ist daher wichtig, dass sich die Betroffenen (nach Verzug des medialen Gewitters) mit allen möglichen Rechtsmitteln gegen diese Willkür bzw. Missachtung des Verhältnismässigkeitsprinzips zur Wehr setzen.

Hier noch der Link zur Stadionordnung des FCL (SwissporArena): https://www.fcl.ch/stadionordnung
ok, wichtig ist halt schon noch die Frage, ob "nur" die Stadionordnung verletzt wurde oder ob nicht auch noch ein strafrechtlicher Tatbestand (Nötigung, auch eine Form der Gewalt) vorlag. Nur aufgrund der Fernsehbilder kann ich das nicht beurteilen.

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Dori Kuerschner
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Re: Communique der Fans des Grasshopper Club Zürich zu den Vorfällen in Luzern und der anschliessenden Berichterstattung

#14 Beitrag von Dori Kuerschner »

Wer über den Zaun klettert und den Stadioninnenraum betritt, begeht Hausfriedensbruch.
Izidor Kürschner (1885-1941), ungarisch-jüdischer Fussballlehrer, GCZ-Meister- (1927, 1928 & 1931) und Cupmacher (1926, 1927, 1932 & 1934).

tnt
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Re: Communique der Fans des Grasshopper Club Zürich zu den Vorfällen in Luzern und der anschliessenden Berichterstattung

#15 Beitrag von tnt »

Dori Kuerschner hat geschrieben: 15.05.19 @ 12:14 Wer über den Zaun klettert und den Stadioninnenraum betritt, begeht Hausfriedensbruch.
Sicher? Ins Gebäude bist du ja nicht gegen den Willen des Berechtigen gelangt.
Art. 186 hat geschrieben:Hausfriedensbruch
Wer gegen den Willen des Berechtigten in ein Haus, in eine Wohnung, in einen abgeschlossenen Raum eines Hauses oder in einen unmittelbar zu einem Hause gehörenden umfriedeten Platz, Hof oder Garten oder in einen Werkplatz unrechtmässig eindringt oder, trotz der Aufforderung eines Berechtigten, sich zu entfernen, darin verweilt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Ich seh da eher den letzten Part kritisch: "trotz der Aufforderung eines Berechtigten, sich zu entfernen, darin verweilt"

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Dori Kuerschner
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Re: Communique der Fans des Grasshopper Club Zürich zu den Vorfällen in Luzern und der anschliessenden Berichterstattung

#16 Beitrag von Dori Kuerschner »

tnt hat geschrieben: 15.05.19 @ 18:56
Art. 186 hat geschrieben:Hausfriedensbruch
Wer gegen den Willen des Berechtigten in ein Haus, in eine Wohnung, in einen abgeschlossenen Raum eines Hauses oder in einen unmittelbar zu einem Hause gehörenden umfriedeten Platz, Hof oder Garten oder in einen Werkplatz unrechtmässig eindringt oder, trotz der Aufforderung eines Berechtigten, sich zu entfernen, darin verweilt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Für eine Bestrafung wegen Hausfriedensbruchs kann bereits das unerlaubte Betreten des Spielfeldes genügen

https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb ... d=20093860
Izidor Kürschner (1885-1941), ungarisch-jüdischer Fussballlehrer, GCZ-Meister- (1927, 1928 & 1931) und Cupmacher (1926, 1927, 1932 & 1934).

oldie
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Re: Communique der Fans des Grasshopper Club Zürich zu den Vorfällen in Luzern und der anschliessenden Berichterstattung

#17 Beitrag von oldie »

Wir alle wissen nicht, wer was gesagt bzw. wer womit gedroht hat. Die Staatsanwaltschaft ermittelt ja jetzt wegen Verdacht der Nötigung und klärt ab, ob weitere Straftatbestände vorliegen. Warten wir doch jetzt einfach mal die Ergebnisse ab und verlieren wir uns nicht in Spekulationen.

tnt
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Re: Communique der Fans des Grasshopper Club Zürich zu den Vorfällen in Luzern und der anschliessenden Berichterstattung

#18 Beitrag von tnt »

Dori Kuerschner hat geschrieben: 15.05.19 @ 19:07
Für eine Bestrafung wegen Hausfriedensbruchs kann bereits das unerlaubte Betreten des Spielfeldes genügen

https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb ... d=20093860
Danke

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Anna Huna
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Re: Communique der Fans des Grasshopper Club Zürich zu den Vorfällen in Luzern und der anschliessenden Berichterstattung

#19 Beitrag von Anna Huna »

Sektor IV hat geschrieben: 14.05.19 @ 16:59
PS: Die am Sonntag erhaltenen Trikots wurden gespendet.
Wie man heute gesehen hat, an die Mannschaft :shock:

supervujo
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Re: Communique der Fans des Grasshopper Club Zürich zu den Vorfällen in Luzern und der anschliessenden Berichterstattung

#20 Beitrag von supervujo »

Sektor IV hat geschrieben: 14.05.19 @ 16:59 Mit Erschrecken nahmen wir letzten Sonntag zur Kenntnis, dass sich die aktuelle Mannschaft des Grasshopper Club Zürich selbst bei der allerletzten Möglichkeit zum Klassenerhalt emotionslos abschlachten lässt. Lange haben wir zugewartet, versucht die Mannschaft zu unterstützen – leider sahen wir uns nach dem Tor zum 4:0 gezwungen, die Reissleine zu ziehen.

Der Spielabbruch

Nachdem auf dem Spielfeld keine Reaktionen, geschweige denn Emotionen zu sehen waren, haben wir zum letzten uns möglichen Mittel gegriffen. Geplant, geschweige denn erhofft, war diese Aktion nicht. Aus den Emotionen heraus stiegen die Fans über die Abschrankungen und setzten dem Trauerspiel ein noch traurigeres Ende. Wir wünschen uns, dass die Spieler und die Verantwortlichen erkannt haben, welche Stunde es geschlagen hat und erwarten, dass ab sofort und bis in jede erdenkbare Zukunft nur noch Spieler auf dem Feld stehen, die das auch wirklich wollen und für den Verein alles geben. Die echten Spieler können sich nun in der Nati B beweisen. Auf unsere Unterstützung für den sofortigen Wiederaufstieg kann ein kampfbereites Team zählen.

Die Berichterstattung

In der überhasteten Berichterstattung zum Spielabbruch wurde viel über allfällige Unterwanderungen und politische Strömungen spekuliert und unbelegt niedergeschrieben. Ganz im Gegenteil zur boulvardesken Darstellung werden Rassismus, faschistisches Verhalten und jegliche andere Art von extremistischen Verhalten in der Kurve nicht toleriert – fehlbare Exponenten auch gerne mal unsanft ausgeschlossen. Die GC Kurve ist ein Ort, in dem Freiräume noch möglich sein sollen und alle, die sich für den Grasshopper Club Zürich einsetzen, willkommen sind – jeglicher Couleur. Die Fans stehen für die Werte, welche der Verein vertritt, «bieten so den nächsten Generationen eine sinnvolle Alternative für die Freizeit» – ungeachtet deren Herkunft. Auch dies ganz gemäss der zentralen Werte: «Bei GC herrscht ein offener Geist: Gegenüber anderen Sportarten, aber auch gegenüber anderen Kulturen und Mentalitäten.»

Sektor IV

PS: Die am Sonntag erhaltenen Trikots wurden gespendet.

https://www.sektoriv.ch/news/258/commun ... ttung.html
Im generellen halte ich mich zurück. Aber hier muss ich sagen; selten eine solche Sch* gelesen!!!
Was habt ihr eigentlich das Gefühl, wer ihr seid???
Diese 《rechtfertigung》 ist sowas von dumm, dass selbst einem Hirnamputierten die Haare zu Berge stehen.
Fickt Euch, ihr elendes Scheisspack! Ihr gehört geteert und gefeedert.

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