Simmel hat geschrieben: ↑25.03.21 @ 12:50
Sofern keine Rekurse eingegangen sind wäre das nächste wohl die Baubewilligung diese dürfte irgendwo im Sommer eingereicht werden
Der Gestaltungsplan muss ja vom Kanton bewilligt werden. Anschliessend Inkraftsetzung. Das müsste eigentlich alles irgendwo publiziert sein. Im Amtsblatt habe ich keine Hinweise gefunden..?
Gemäss der Seite zum Stadion hat der Kanton den Gestaltungsplan im Februar 2021 bewilligt. Der Meilenstein ist jedenfalls ausgegraut.
Rechtlich gesehen kann jetzt nichts mehr gegen den Bau des Hardturms unternommen werden? Sehe ich das richtig?Kann ein Jurist oder jemand der sich mit Baubewilligungen auskennt diese Frage bitte kurz beantworten.
8.11.2015 sollte mehr solcher Tage geben
Für ä suuberi Stadt. Nume GCZÜRI
So wie es aussieht ist bis jetzt nur der Gestaltungsplan rechtskräftig bewilligt. Nun folgt aber noch das Baugesuchsverfahren für das Projekt und gegen dies kann wieder Einwendung/Einsprache erhoben werden.
Dabbur hat geschrieben: ↑26.03.21 @ 11:28
So wie es aussieht ist bis jetzt nur der Gestaltungsplan rechtskräftig bewilligt. Nun folgt aber noch das Baugesuchsverfahren für das Projekt und gegen dies kann wieder Einwendung/Einsprache erhoben werden.
Ich glaube nicht. Wenn ich es recht verstehe, musste der Kanton zuerst den Gestaltungsplan prüfen und genehmigen, das scheint erfolgt zu sein (siehe oben). Nun muss er er noch publiziert werden (sehe jedenfalls nicht, dass das bereits erfolgt ist), erst dann sind Rechtsmittel möglich. Anschliessend erfolgt die Rechtskraft.
Dabbur hat geschrieben: ↑26.03.21 @ 11:28
So wie es aussieht ist bis jetzt nur der Gestaltungsplan rechtskräftig bewilligt. Nun folgt aber noch das Baugesuchsverfahren für das Projekt und gegen dies kann wieder Einwendung/Einsprache erhoben werden.
Ich glaube nicht. Wenn ich es recht verstehe, musste der Kanton zuerst den Gestaltungsplan prüfen und genehmigen, das scheint erfolgt zu sein (siehe oben). Nun muss er er noch publiziert werden (sehe jedenfalls nicht, dass das bereits erfolgt ist), erst dann sind Rechtsmittel möglich. Anschliessend erfolgt die Rechtskraft.
Dabbur hat geschrieben: ↑26.03.21 @ 11:28
So wie es aussieht ist bis jetzt nur der Gestaltungsplan rechtskräftig bewilligt. Nun folgt aber noch das Baugesuchsverfahren für das Projekt und gegen dies kann wieder Einwendung/Einsprache erhoben werden.
Ich glaube nicht. Wenn ich es recht verstehe, musste der Kanton zuerst den Gestaltungsplan prüfen und genehmigen, das scheint erfolgt zu sein (siehe oben). Nun muss er er noch publiziert werden (sehe jedenfalls nicht, dass das bereits erfolgt ist), erst dann sind Rechtsmittel möglich. Anschliessend erfolgt die Rechtskraft.
Wenn das alles der Reihe nach geht würde nun ab Anfang April die 30 tägige Rekursfrist anlaufen?
Magic-Kappi hat geschrieben:Auf der einen Seite stehen die Einschätzungen der Scouts von Hoffenheim, Schalke, Wolfsburg, PSG, ein paar englischen Vereinen und dem Doumbia-Fanclub. Demgegenüber tritt das vereinigte Fachwissen von ein paar Forumsspasten an.
Ich glaube nicht. Wenn ich es recht verstehe, musste der Kanton zuerst den Gestaltungsplan prüfen und genehmigen, das scheint erfolgt zu sein (siehe oben). Nun muss er er noch publiziert werden (sehe jedenfalls nicht, dass das bereits erfolgt ist), erst dann sind Rechtsmittel möglich. Anschliessend erfolgt die Rechtskraft.
GC Supporter hat geschrieben: ↑26.03.21 @ 19:44
Gegen den Gestaltungsplan oder das Baugesuch?
Gegen den Gestaltungsplan. Das Baubewilligungsverfahren kommt erst im Anschluss. Dort sind wieder Rechtsmittel möglich. Theoretisch ist zweimal Bundesgericht möglich.
GC Supporter hat geschrieben: ↑26.03.21 @ 19:44
Gegen den Gestaltungsplan oder das Baugesuch?
Gegen den Gestaltungsplan. Das Baubewilligungsverfahren kommt erst im Anschluss. Dort sind wieder Rechtsmittel möglich. Theoretisch ist zweimal Bundesgericht möglich.
Richtig. Sehe den Huso Knauss schon wie er gigerig darauf wartet bis er die Rekurse einreichen kann