Jürgen Sparwasser hat geschrieben:Nun, ich bin kein Messias im Strafprozessrecht, aber die Unschuldsvermutung bedeutet in erster Linie, dass man bis zur rechtskräftigen Verurteilung als Angeklagter bezeichnet werden muss und (noch) nicht als Täter.
Ich bin auch kein "Messias im Strafprozessrecht" aber soviel verstehe auch ich noch: Es geht um mehr als nur die "Bezeichnung". Die Unschuldsvermutung erfordert, dass der Beschuldigte eines Strafverfahrens bis zum rechtskräftigen Beweis des Gegenteils als
unschuldig gilt und so behandelt wird. Beim BWIS ist dies aber genau nicht gegeben! Allein schon die Vermutung reicht beim BWIS aus, um Grundrechte zu beschneiden. Das ist das Problem.
Kommt noch dazu, dass das Parlament dieses Gesetz bewusst beschlossen hat, obwohl der Bund für polizeiliche Zwangsmassnahmen gar keine Zuständigkeit hat.
Jürgen Sparwasser hat geschrieben:Ich kann Dir Deine Frage aber auch anderst beantworten: Regieren in DE/GB die Faschisten? Werden sie von der UNO als Unrechtsstaaten geächtet?
Willst du dich tatsächlich auf einen Vergleich mit D einlassen? Spätestens beim Steuerrecht würdest du als Schweizer diesen Staat wohl als "Unrechtsstaate" bezeichnen.
Jürgen Sparwasser hat geschrieben:Die Freiheit des Einzelnen hat dort ein Ende wo er die Freiheit der Anderen beeinträchtigt. Ein Rechtsstaat ist dann verpflichtet zu handeln und seine Bürger zu schützen.
Richtig. Wieso wiederholst du das dauernd? Ich habe nie gesagt, dass man die richtigen Hooligans nicht hart anpacken sollte. Da sind wir uns doch schon lange einig. Es geht hier um das BWIS und nicht darum, ob wir grundsätzlich Hooligans bekämpfen wollen.
Niemand liebt uns. Scheissegal!