Null Toleranz gegen die "Pseudo Fans"

Alles rund um den Grasshopper Club Zürich
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Jürgen Sparwasser
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#101 Beitrag von Jürgen Sparwasser »

Klar haben sie das problem in england und in deutschland in den griff bekommen...aber wo? in der obersten liga!! dafür herscht ausnahmezustand in den unteren ligen...
das problem hat man nicht gelöst, man hat es nur verschoben, in einen bereicht wo es die öffentlichkeit nicht mitbekommt...
Das stimmt so nicht. Es gab zwar in GB/DE eine geringe Verschiebung in die unteren Ligen, aber dank den neuen Gesetzen ist es unter dem Strich viel sicherer geworden. Kein Vergleich zu früher!

Den Grasshopper-Club Zürich würde es auf jeden Fall weniger belasten, wenn der Kindergarten nach Wohlen oder Baulmes abwandert und dort mit der Dorfgendarmerie Sonntag für Sonntag "Räuberli und Poli" spielt.

Hauptsache, sie hauen endlich aus unserem wunderschönen Hardturm ab. [/quote]
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terminator
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#102 Beitrag von terminator »

Jürgen Sparwasser hat geschrieben:Hauptsache, sie hauen endlich aus unserem wunderschönen Hardturm ab.
Einverstanden. Aber das BWIS ist nicht der richtige Weg dahin. Ich würde sehr gerne von dir eine Antwort auf meinen letzten Beitrag sehen:
Jürgen Sparwasser hat geschrieben:Der Grundsatz "In dubio pro reo" ist als Ausfluss der Unschuldsvermutung zu verstehen. Er könnte aber Anlass zu Missverständnissen geben. Er bedeutet nämlich nicht (bzw. nicht immer), dass im Zweifelsfalle der Angeklagte freizusprechen sei.
Ganz genau. Es geht darum, dass jeder als unschuldig zu betrachten ist, bis seine Schuld bewiesen ist (Unschuldsvermutung). Dafür gibt es genau vorgegeben Prozedere. Aber beim BWIS ist dies eben nicht der Fall. In die Datenbank kommt man auch ohne jegliche Beweise, dass man schuldig ist. Noch schlimmer, man muss selber die Unschuld beweisen, um wieder aus der Datenbank gestrichen zu werden!
Niemand liebt uns. Scheissegal!

Jürgen Sparwasser
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#103 Beitrag von Jürgen Sparwasser »

terminator hat geschrieben:
Jürgen Sparwasser hat geschrieben:Hauptsache, sie hauen endlich aus unserem wunderschönen Hardturm ab.
Einverstanden. Aber das BWIS ist nicht der richtige Weg dahin. Ich würde sehr gerne von dir eine Antwort auf meinen letzten Beitrag sehen:
Ganz genau. Es geht darum, dass jeder als unschuldig zu betrachten ist, bis seine Schuld bewiesen ist (Unschuldsvermutung). Dafür gibt es genau vorgegeben Prozedere. Aber beim BWIS ist dies eben nicht der Fall. In die Datenbank kommt man auch ohne jegliche Beweise, dass man schuldig ist. Noch schlimmer, man muss selber die Unschuld beweisen, um wieder aus der Datenbank gestrichen zu werden!
Nun, ich bin kein Messias im Strafprozessrecht, aber die Unschuldsvermutung bedeutet in erster Linie, dass man bis zur rechtskräftigen Verurteilung als Angeklagter bezeichnet werden muss und (noch) nicht als Täter.

Ich kann Dir Deine Frage aber auch anderst beantworten: Regieren in DE/GB die Faschisten? Werden sie von der UNO als Unrechtsstaaten geächtet?
Bedenke zudem, diese Getzte wurden in beiden Staaten eingeführt als eine Linke Regierung (Blair/Schröder) an der Macht war.

Die Freiheit des Einzelnen hat dort ein Ende wo er die Freiheit der Anderen beeinträchtigt. Ein Rechtsstaat ist dann verpflichtet zu handeln und seine Bürger zu schützen.
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terminator
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#104 Beitrag von terminator »

Jürgen Sparwasser hat geschrieben:Nun, ich bin kein Messias im Strafprozessrecht, aber die Unschuldsvermutung bedeutet in erster Linie, dass man bis zur rechtskräftigen Verurteilung als Angeklagter bezeichnet werden muss und (noch) nicht als Täter.
Ich bin auch kein "Messias im Strafprozessrecht" aber soviel verstehe auch ich noch: Es geht um mehr als nur die "Bezeichnung". Die Unschuldsvermutung erfordert, dass der Beschuldigte eines Strafverfahrens bis zum rechtskräftigen Beweis des Gegenteils als unschuldig gilt und so behandelt wird. Beim BWIS ist dies aber genau nicht gegeben! Allein schon die Vermutung reicht beim BWIS aus, um Grundrechte zu beschneiden. Das ist das Problem.

Kommt noch dazu, dass das Parlament dieses Gesetz bewusst beschlossen hat, obwohl der Bund für polizeiliche Zwangsmassnahmen gar keine Zuständigkeit hat.
Jürgen Sparwasser hat geschrieben:Ich kann Dir Deine Frage aber auch anderst beantworten: Regieren in DE/GB die Faschisten? Werden sie von der UNO als Unrechtsstaaten geächtet?
Willst du dich tatsächlich auf einen Vergleich mit D einlassen? Spätestens beim Steuerrecht würdest du als Schweizer diesen Staat wohl als "Unrechtsstaate" bezeichnen. ;-)
Jürgen Sparwasser hat geschrieben:Die Freiheit des Einzelnen hat dort ein Ende wo er die Freiheit der Anderen beeinträchtigt. Ein Rechtsstaat ist dann verpflichtet zu handeln und seine Bürger zu schützen.
Richtig. Wieso wiederholst du das dauernd? Ich habe nie gesagt, dass man die richtigen Hooligans nicht hart anpacken sollte. Da sind wir uns doch schon lange einig. Es geht hier um das BWIS und nicht darum, ob wir grundsätzlich Hooligans bekämpfen wollen.
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