Testspiel: 1. FC Nürnberg - GCZ (Sa, 26.01.08, 15h30)
@ sapperlott:
Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr oder
2 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Taffia, Sake oder ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22 % vol oder weniger oder
2 Liter Schaumweine oder Likörweine oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
2 Liter nicht schäumende Weine.
=> http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0 ... index.html
Fabi
Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr oder
2 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Taffia, Sake oder ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22 % vol oder weniger oder
2 Liter Schaumweine oder Likörweine oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
2 Liter nicht schäumende Weine.
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Fabi
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Hm, ich hab als Nichtalkoholiker da leider keine genaue Ahnung. Aber soweit ich sehe, steht in der Liste und auf der Seite nichts von Bier, oder ist das in den Formulierungen da zu finden? D.h. da könnte dann eben die Warenwertgrenze aller Waren von 175 Euro gelten. D.h. alles was eine Person mitbringt, darf höchstens 175 Euro wert sein. Im Zweifel immer Kassenbon mitnehmen, ansonsten wird geschätzt und dann hat man verloren, wenn man z.B. etwas im Angebot gekauft hat.
Also, ich würde sagen, dass Bier (magels vielen % vol und den dadurch entstehenden hohen Steuern) nicht unter das Zollgesetz fällt und eben daher die Einfuhrgrenze von 175 Euro pro Person gilt.
Aber ohne Gewähr.
Fabi
Also, ich würde sagen, dass Bier (magels vielen % vol und den dadurch entstehenden hohen Steuern) nicht unter das Zollgesetz fällt und eben daher die Einfuhrgrenze von 175 Euro pro Person gilt.
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Fabi
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