La repression
- atomicgarden
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Re: La repression
Keine Solidarhaftung für Espenmoos-Randalierer
ST.GALLEN. Drei Männer, die 2008 beim Barragespiel zwischen dem FC St. Gallen und der AC Bellinzona randaliert haben, müssen nicht solidarisch haften für einen Schaden von rund 130'000 Franken, der bei den Krawallen entstanden ist. Das hat das Kantonsgericht entschieden.
Im Mai vor drei Jahren kam es nach dem Fussballspiel zwischen dem FC St.Gallen und der AC Bellinzona zu Ausschreitungen. Es gab sieben Verletzte, 59 Festnahmen und gut 130'000 Franken Sachschaden. Gegen fünf Jugendliche und ungefähr ein Dutzend erwachsene Randalierer wurde Anklage erhoben - zum Teil erst nach einer Internet-Fahndung.
Die meisten der jungen Männer wurden vom Kreisgericht St.Gallen des Landfriedensbruchs, der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und der Sachbeschädigung schuldig gesprochen. Sie kassierten in aller Regel bedingte Freiheits- oder Geldstrafen und erhielten ein Stadionverbot - ganz im Sinn der St. Galler Staatsanwaltschaft.
Schriftliches Verfahren
Die Staatsanwaltschaft beantragte in den meisten Fällen auch eine solidarische Haftung für alle angerichteten Schäden. In den ersten Fällen bejahte das Kreisgericht dies. Drei Männer zogen dieses Urteil weiter ans Kantonsgericht. Dieses korrigierte im April 2011 alle drei erstinstanzlichen Urteile in schriftlichen Verfahren.
Die Männer müssen nicht solidarisch für den Schaden haften. In einer kurzen Begründung des Gerichts in einem der drei Fälle heisst es sinngemäss: Die blosse Teilnahme an Ausschreitungen genügt zwar für die Erfüllung des Tatbestandes des Landfriedensbruchs, nicht aber für eine zusätzliche Verurteilung wegen Sachbeschädigung.
Von der Tatsache allein, dass sich eine Person inmitten einer randalierenden Menge aufhielt, könne nicht auf einen ausdrücklich bekundeten Tatentschluss für alle Sachbeschädigungen, die von den Randalierern begangen wurden, geschlossen werden. Es bedürfe auch für die Gehilfenschaft eines gezielten fördernden Tatbeitrags.
Urteile rechtskräftig
Die Entscheide des Kantonsgerichts St. Gallen sind rechtskräftig, wie eine Gerichtsschreiberin am Dienstag auf Anfrage der sda sagte. Die Forderungen des FC St. Gallen, der Liga und von Gewerbetreibenden wurden auf den Weg des Zivilprozesses verwiesen.
Die Männer, bei denen das Kreisgericht eine solidarische Haftung an den Schäden bejahte und die das erstinstanzliche Urteil nicht weiterzogen, haften nun für den Schaden - und zu grösseren Teilen.(sda)
Q: St.Galler Tagblatt
ST.GALLEN. Drei Männer, die 2008 beim Barragespiel zwischen dem FC St. Gallen und der AC Bellinzona randaliert haben, müssen nicht solidarisch haften für einen Schaden von rund 130'000 Franken, der bei den Krawallen entstanden ist. Das hat das Kantonsgericht entschieden.
Im Mai vor drei Jahren kam es nach dem Fussballspiel zwischen dem FC St.Gallen und der AC Bellinzona zu Ausschreitungen. Es gab sieben Verletzte, 59 Festnahmen und gut 130'000 Franken Sachschaden. Gegen fünf Jugendliche und ungefähr ein Dutzend erwachsene Randalierer wurde Anklage erhoben - zum Teil erst nach einer Internet-Fahndung.
Die meisten der jungen Männer wurden vom Kreisgericht St.Gallen des Landfriedensbruchs, der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und der Sachbeschädigung schuldig gesprochen. Sie kassierten in aller Regel bedingte Freiheits- oder Geldstrafen und erhielten ein Stadionverbot - ganz im Sinn der St. Galler Staatsanwaltschaft.
Schriftliches Verfahren
Die Staatsanwaltschaft beantragte in den meisten Fällen auch eine solidarische Haftung für alle angerichteten Schäden. In den ersten Fällen bejahte das Kreisgericht dies. Drei Männer zogen dieses Urteil weiter ans Kantonsgericht. Dieses korrigierte im April 2011 alle drei erstinstanzlichen Urteile in schriftlichen Verfahren.
Die Männer müssen nicht solidarisch für den Schaden haften. In einer kurzen Begründung des Gerichts in einem der drei Fälle heisst es sinngemäss: Die blosse Teilnahme an Ausschreitungen genügt zwar für die Erfüllung des Tatbestandes des Landfriedensbruchs, nicht aber für eine zusätzliche Verurteilung wegen Sachbeschädigung.
Von der Tatsache allein, dass sich eine Person inmitten einer randalierenden Menge aufhielt, könne nicht auf einen ausdrücklich bekundeten Tatentschluss für alle Sachbeschädigungen, die von den Randalierern begangen wurden, geschlossen werden. Es bedürfe auch für die Gehilfenschaft eines gezielten fördernden Tatbeitrags.
Urteile rechtskräftig
Die Entscheide des Kantonsgerichts St. Gallen sind rechtskräftig, wie eine Gerichtsschreiberin am Dienstag auf Anfrage der sda sagte. Die Forderungen des FC St. Gallen, der Liga und von Gewerbetreibenden wurden auf den Weg des Zivilprozesses verwiesen.
Die Männer, bei denen das Kreisgericht eine solidarische Haftung an den Schäden bejahte und die das erstinstanzliche Urteil nicht weiterzogen, haften nun für den Schaden - und zu grösseren Teilen.(sda)
Q: St.Galler Tagblatt
- Comando Vermelho
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Re: La repression
Paz, Justiça e Liberdade
Re: La repression
und der soll ein Experte sein?Comando Vermelho hat geschrieben:Der Dölf kanns nicht lassen
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/reg ... y/17659009
[i.m.r.] SigiPower hat geschrieben:Schweigen ist Gold, Selbstregulierung Platin
Re: La repression
Ich fühle mich als Mitglied eines Jodelklubs beleidigt. Dölf ist ein A*Comando Vermelho hat geschrieben:Der Dölf kanns nicht lassen
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/reg ... y/17659009
Dies ist die Geschichte einer Gesellschaft die fällt.
Während sie fällt sagt sie, um sich zu beruhigen, immer wieder:
Bis hierher lief’s noch ganz gut. Bis hierher lief’s noch ganz gut.
Bis hierher lief’s noch ganz gut.
Aber wichtig ist nicht der Fall...
Während sie fällt sagt sie, um sich zu beruhigen, immer wieder:
Bis hierher lief’s noch ganz gut. Bis hierher lief’s noch ganz gut.
Bis hierher lief’s noch ganz gut.
Aber wichtig ist nicht der Fall...
Re: La repression
http://www.blick.ch/news/schweiz/300-fe ... ute-176926
Als Politiker würde ich mal bei den Festivals ansetzen und rigoros durchgreifen. Alle sofort in die Hooligandatenbank, Rayonverbot einführen, Schnellgericht... das ganze Paket. Aber Subito.
Als Politiker würde ich mal bei den Festivals ansetzen und rigoros durchgreifen. Alle sofort in die Hooligandatenbank, Rayonverbot einführen, Schnellgericht... das ganze Paket. Aber Subito.
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Re: La repression
wenigstens versucht hier einer die chaoten und krawallanten zu stoppen!
http://s7.directupload.net/images/110717/dhx6vjur.jpg
http://s7.directupload.net/images/110717/dhx6vjur.jpg
Re: La repression
Leeds United erteilt 63-jähriger Stadionverbot
http://news.gepflegt-arrogant.org/2011/ ... ionverbot/
http://news.gepflegt-arrogant.org/2011/ ... ionverbot/
Re: La repression
Bericht im Beobachter
Wer soll für Krawalle zahlen?
http://www.beobachter.ch/justiz-behoerd ... le-zahlen/
Wer soll für Krawalle zahlen?
http://www.beobachter.ch/justiz-behoerd ... le-zahlen/