...Baas hat geschrieben:Zum Thema Vermummung:
Fussballspiele sind meines Wissens keine bewilligungspflichtigen Versammlungen (gibt Politiker, die das ändern wollen). Demzufolge wär das Vermummen rechtlich gesehen irrelevant.Wikipedia hat geschrieben:In den Kantonen Basel-Stadt (1990), Zürich (1995), Bern (1999), Luzern (2004), Thurgau (2004), Solothurn (2006) und St. Gallen (2009) besteht ein Vermummungsverbot. Die kantonalen Gesetze schreiben als Bestrafung Haft oder Buße für den vor, der sich bei bewilligungspflichtigen Versammlungen oder Kundgebungen unkenntlich macht.
(Noch ein Artikel zu diesem Thema (2009): http://bazonline.ch/schweiz/standard/Ve ... y/21173541)
Auch in der der SFV Stadionordnung habe ich keine Regel bezüglich Vermummung finden können.
http://www.football.ch/cm/SFV_10-047_St ... g_d_2k.pdf
Ich (als Laie) würde sagen, unsere Vermummten haben weder gegen ein Gesetz noch gegen eine Regel noch gegen irgendwas verstossen und können daher auch nicht belangt werden.
Haben wir einen Juristen hier im Forum, der mir dies bestätigen kann?
Vermmumungsverbot Kt. Zürich
Re: Vermmumungsverbot Kt. Zürich
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[i.m.r.] SigiPower
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Re: Vermmumungsverbot Kt. Zürich
nope:The Flying Dutchman hat geschrieben:dann müsste sie aber - ohne kaufzwang - für jedermann zugänglich sein!
eine öffentliche Veranstaltung ist ein "planmäßiges, zeitlich eingegrenztes, aus dem Alltag herausgehobens Ereignis"
Hierunter fallen z. B. Volksfeste, Fußballspiele, Jahrmärkte, Weihnachtsmärkte, Konzerte etc.
Der Begriff "öffentliche Veranstaltung" wird eben nicht vom vorhandenen Eintrittsgeld abhängig gemacht.
Wenn du dem Lödi seine Stadion-Ordnung durchliest, merkst du dass da kein Vermumungsverbot drinsteht ( sonst so einiges ) und das dies nur der Fall sein kann, wenn das Thema bereits allg. gültig geregelt ist. Glaubt ja wohl niemand dass der den Punkt einfach vergessen hat, oder?
Re: Vermmumungsverbot Kt. Zürich
http://www.stadionletzigrund.ch/de/stad ... nstaltung/[i.m.r.] SigiPower hat geschrieben:nope:The Flying Dutchman hat geschrieben:dann müsste sie aber - ohne kaufzwang - für jedermann zugänglich sein!
eine öffentliche Veranstaltung ist ein "planmäßiges, zeitlich eingegrenztes, aus dem Alltag herausgehobens Ereignis"
Hierunter fallen z. B. Volksfeste, Fußballspiele, Jahrmärkte, Weihnachtsmärkte, Konzerte etc.
Der Begriff "öffentliche Veranstaltung" wird eben nicht vom vorhandenen Eintrittsgeld abhängig gemacht.
Wenn du dem Lödi seine Stadion-Ordnung durchliest, merkst du dass da kein Vermumungsverbot drinsteht ( sonst so einiges ) und das dies nur der Fall sein kann, wenn das Thema bereits allg. gültig geregelt ist. Glaubt ja wohl niemand dass der den Punkt einfach vergessen hat, oder?
"KAPITEL VII: VERMUMMUNG
Im ganzen Stadion besteht ein Vermummungsverbot, ein Verstoss dagegen hat ein Stadionverbot zu Folge."
Re: Vermmumungsverbot Kt. Zürich
Ok dann wird das mit den 40 Stadionverboten für uns, was vom Tagi vermutet wurde, wohl wahr.chaotin hat geschrieben:http://www.stadionletzigrund.ch/de/stad ... nstaltung/[i.m.r.] SigiPower hat geschrieben:nope:The Flying Dutchman hat geschrieben:dann müsste sie aber - ohne kaufzwang - für jedermann zugänglich sein!
eine öffentliche Veranstaltung ist ein "planmäßiges, zeitlich eingegrenztes, aus dem Alltag herausgehobens Ereignis"
Hierunter fallen z. B. Volksfeste, Fußballspiele, Jahrmärkte, Weihnachtsmärkte, Konzerte etc.
Der Begriff "öffentliche Veranstaltung" wird eben nicht vom vorhandenen Eintrittsgeld abhängig gemacht.
Wenn du dem Lödi seine Stadion-Ordnung durchliest, merkst du dass da kein Vermumungsverbot drinsteht ( sonst so einiges ) und das dies nur der Fall sein kann, wenn das Thema bereits allg. gültig geregelt ist. Glaubt ja wohl niemand dass der den Punkt einfach vergessen hat, oder?
"KAPITEL VII: VERMUMMUNG
Im ganzen Stadion besteht ein Vermummungsverbot, ein Verstoss dagegen hat ein Stadionverbot zu Folge."
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Re: Vermmumungsverbot Kt. Zürich
oh hab ich nicht gesehen. Danke dafür. Ja dann siehts leider immer weniger nach ner juristischen Grauzone aus.
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.:Reto90:.
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Re: Vermmumungsverbot Kt. Zürich
Bitte nicht Strafrecht mit Hausrecht verwechseln.
Zrugg in Hardturm! http://hardturm-stadion.ch
Re: Vermmumungsverbot Kt. Zürich
Richtlinien Stadionverbote SFL (sofern noch aktuell?), Art. 6 - Tatbestände:
(...)
- Verstösse gegen die Platz- und Stadionordnung;
(...)
Art. 17 Hausordnung Letzigrund
Im ganzen Stadion besteht ein Vermummungsverbot, ein Verstoss dagegen hat ein Stadionverbot zu Folge.
(...)
- Verstösse gegen die Platz- und Stadionordnung;
(...)
Art. 17 Hausordnung Letzigrund
Im ganzen Stadion besteht ein Vermummungsverbot, ein Verstoss dagegen hat ein Stadionverbot zu Folge.
Nadine_14 findet Südkurve die geilshti Kurve uf de Welt
Re: Vermmumungsverbot Kt. Zürich
Wurde aber laut diesem Artikel vom FCZ, erst jetzt reingenommen
In die Hausordnung des Stadions wird ein Vermummungsverbot aufgenommen.
http://www.fcz.ch/profis/news_detail.htm?id=1416
In die Hausordnung des Stadions wird ein Vermummungsverbot aufgenommen.
http://www.fcz.ch/profis/news_detail.htm?id=1416
Zuletzt bearbeitet von Menzi am Fr 01. Sep. 1886 13:12, insgesamt 1886-mal bearbeitet
Re: Vermmumungsverbot Kt. Zürich
Hab's auch gedacht, bisschen widersprüchlich, das Ganze! Laut Stadionordnung ist diese Fassung mit Vermummungsverbot vom 2. Mai 2011. Dann hat der Lödi halt beschissen.Menzi hat geschrieben:Wurde aber laut diesem Artikel vom FCZ, erst jetzt reingenommen
In die Hausordnung des Stadions wird ein Vermummungsverbot aufgenommen.
http://www.fcz.ch/profis/news_detail.htm?id=1416
Re: Vermmumungsverbot Kt. Zürich
Aber leider steht zum Datum betreffend Inkrafttreten 2007 oder so. Somit wäre es ja dann irgendwie Betrug, wenn es nachträglich hinzugefügt wurde?!Menzi hat geschrieben:Wurde aber laut diesem Artikel vom FCZ, erst jetzt reingenommen
In die Hausordnung des Stadions wird ein Vermummungsverbot aufgenommen.
http://www.fcz.ch/profis/news_detail.htm?id=1416
Dies ist die Geschichte einer Gesellschaft die fällt.
Während sie fällt sagt sie, um sich zu beruhigen, immer wieder:
Bis hierher lief’s noch ganz gut. Bis hierher lief’s noch ganz gut.
Bis hierher lief’s noch ganz gut.
Aber wichtig ist nicht der Fall...
Während sie fällt sagt sie, um sich zu beruhigen, immer wieder:
Bis hierher lief’s noch ganz gut. Bis hierher lief’s noch ganz gut.
Bis hierher lief’s noch ganz gut.
Aber wichtig ist nicht der Fall...