glory days hat geschrieben: ↑16.11.25 @ 22:41
Ganz wichtig: Es fehlt noch eine juristisch saubere Formulierung (Absicherung) wie z.Bsp.:
„Diese Auflistung erfolgt ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.“
„Diese Auflistung wurde nach bestem Wissen erstellt, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit.“
ChatGPT hilft da gerne weiter
Egal was ihr da drunter klatscht, wenn einer belegen kann, dass er mit dem Ganzen nichts zu tun hat, bzw. er muss es nicht mal belegen, es ist Rufmord.
• Die Angaben müssen nachweislich wahr sein.
• Die Veröffentlichung muss ein berechtigtes öffentliches Interesse haben.
• Die Darstellung muss sachlich und nicht abwertend sein.
• Ihr dürft niemandem eine Position zuschreiben (pro/contra), die er nicht selbst öffentlich vertreten hat.
Alain Sutter: «Ich weiss ganz genau, worauf ich mich eingelassen habe»
BlueLock hat geschrieben: ↑13.12.25 @ 22:34
FICK DICH, DU LINZER-GRAUPINSELAFFE!
In Anbetracht der langwierigen Geschichte und den Volksabstimmungen bin ich auch klar dafür, dass in diesem Fall die Rekurrenten sich nicht mehr verstecken dürfen. Aber nur klar verifizierte Personen dürfen veröffentlicht werden.
Gut gemacht, aber die Namen stimmen zum Teil gar nicht, und daher darf man es so auch nicht veröffentlichen. Gabriela Rothenfluh beispielsweise hat gar nichts mit dem Rekurs zu tun.
Eben, nur ein erster ( zweiter ) Versuch, aber schon in diese Richtung, oder?
1929hardturm2007 hat geschrieben: ↑17.12.25 @ 22:35
mis pfiifli isch schtiif
glory days hat geschrieben: ↑16.11.25 @ 22:41
Ganz wichtig: Es fehlt noch eine juristisch saubere Formulierung (Absicherung) wie z.Bsp.:
„Diese Auflistung erfolgt ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.“
„Diese Auflistung wurde nach bestem Wissen erstellt, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit.“
ChatGPT hilft da gerne weiter
Danke für den Input.
Ja, ist auch klar.
Nur ein erster Versuch an einem Fussball-freien Wochenende.
1929hardturm2007 hat geschrieben: ↑17.12.25 @ 22:35
mis pfiifli isch schtiif
glory days hat geschrieben: ↑16.11.25 @ 22:41
Ganz wichtig: Es fehlt noch eine juristisch saubere Formulierung (Absicherung) wie z.Bsp.:
„Diese Auflistung erfolgt ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.“
„Diese Auflistung wurde nach bestem Wissen erstellt, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit.“
Dieser Satz reicht auch als kleingedrucktes* ganz unten auf der Rückseite
Ist auch klar!
1929hardturm2007 hat geschrieben: ↑17.12.25 @ 22:35
mis pfiifli isch schtiif
Ich hatte heute mit einem Kollegen eine längere Diskussion betreffend dem Baustart des Hardturmstadions, kann mir bitte jemand sagen ob das Bundesgericht die Möglichkeit hat, den Rekurs in einem "Schnellverfahren" abzuweisen?
M-L-86 hat geschrieben: ↑27.11.25 @ 22:28
Hallo Zusammen,
Ich hatte heute mit einem Kollegen eine längere Diskussion betreffend dem Baustart des Hardturmstadions, kann mir bitte jemand sagen ob das Bundesgericht die Möglichkeit hat, den Rekurs in einem "Schnellverfahren" abzuweisen?
Danke für ein kurzes Feedback.
die nennen das verkürztes Verfahren, ist aber nur bei kleineren Projekten Möglich
trotzdem erwarte ich im Verlauf vom April ein Urteil, da in der Regel von 4-5 Monaten gesprochen wird !
schaut euch mal das Rendering vom Innenraum an. Man sieht doch einige Details mehr als vor paar Jahren.
Das letzte Mal hat sich das BGER erst nach der Petition und den Schlagzeilen in der NZZ vorwärts bewegt. Von wegen 4-5 Monate. Das wäre eine grosse Überraschung…
M-L-86 hat geschrieben: ↑27.11.25 @ 22:28
Hallo Zusammen,
Ich hatte heute mit einem Kollegen eine längere Diskussion betreffend dem Baustart des Hardturmstadions, kann mir bitte jemand sagen ob das Bundesgericht die Möglichkeit hat, den Rekurs in einem "Schnellverfahren" abzuweisen?
Danke für ein kurzes Feedback.
die nennen das verkürztes Verfahren, ist aber nur bei kleineren Projekten Möglich
trotzdem erwarte ich im Verlauf vom April ein Urteil, da in der Regel von 4-5 Monaten gesprochen wird !
schaut euch mal das Rendering vom Innenraum an. Man sieht doch einige Details mehr als vor paar Jahren.
Was üblicherweise 4–5 Monate dauert, muss man im Fall Hardturm mit dem Faktor 4 multiplizieren, um den Zeitpunkt des Gerichtsentscheids realistisch einschätzen zu können. Denn in dieser "hochkomplexen Angelegenheit" benötigen die Gerichte erfahrungsgemäss ein Vielfaches der normalen Bearbeitungszeit.
Klegg hat geschrieben: ↑03.08.25 @ 21:45Wir hatten viele Gauner, Halunken, Schmierfinke, Querulanten und Scharlatane bei GC, doch die aktuellen Leichenschänder sind die schlimmsten.
Danke für euer Feedback.
Aber jetzt ich bin wieder gleichweit wie gestern, der eine sagt das der andere sagt was anderes.
Also könnte man sagen im besten Fall ca. 3-4 Monate und im schlechtesten Fall eher so um die 1.5 Jahre?