Stadt Züri hat geschrieben: ↑05.01.26 @ 18:14
Kann mir doch keiner sagen, dass man diese Zustände als Staat nach 10 Jahren nicht in den Griff bekommt
Du schnurrsch ja wie der Canepa...der zuckt auch immer mit der Schulter und sagt, es sei Aufgabe der Eltern und der Polizei seine Fascho-Schlägertruppen in den Griff zu bekommen...
Wenn die SK wollte, wäre morgen Schluss mit diesem Treiben. Aber dort stimmt man weiter fröhlich ein "mier jaged eu dur d Strasse" an und bringt den Nachwuchs ideologisch auf Kurs.
Und auf den Tribünen finden sie's genauso geil und erzählen einander ist alles halb so wild und früher war's ja umgekehrt und überhaupt soll es in der GC Kurve Nazis geben.
Der ausgelutschte Spruch mit den "es muss erst Tote geben" ist wohl nirgends so zutreffend hier.
das eine schliesst doch das andere nicht aus!
Klar hast du mit allem Recht; habe mich auch oft dahingehend geäussert. Dass die Staatsmacht diesem Treiben seit 10 Jahren zuschaut, ist aber ebenso dégoûtant!
Ist natürlich auch einfacher, die viel kleinere GC Kurve zu drangsalieren so wie auf der Dutti-Brücke geschehen.
Aber wie soll die Polizei z.B. verhindern, dass 5 fcz Landeier nachts um drei Uhr in das grösste Schnarchquartier der Stadt fahren um dort zwei junge Hoppers abzupassen?
Das war wohl kaum Zufall, die GeStapo Methoden mit Datensammeln von GC Fans sind bekannt.
Oder an welchen Bahnhofunterführungen im Kanton am Sonntagabend x Stunden nach einem GC Match gerade wieder ein paar fcz Helden auf einen Rentner warten, den sie zusammenginggen können?
Die Freude, Toleranz und Gleichgültigkeit gegenüber der hauseigenen Gewalt beim fcz ist das Problem.
Vorwaerts hat geschrieben: ↑05.01.26 @ 19:51
Ist natürlich auch einfacher, die viel kleinere GC Kurve zu drangsalieren so wie auf der Dutti-Brücke geschehen.
Aber wie soll die Polizei z.B. verhindern, dass 5 fcz Landeier nachts um drei Uhr in das grösste Schnarchquartier der Stadt fahren um dort zwei junge Hoppers abzupassen?
Das war wohl kaum Zufall, die GeStapo Methoden mit Datensammeln von GC Fans sind bekannt.
Oder an welchen Bahnhofunterführungen im Kanton am Sonntagabend x Stunden nach einem GC Match gerade wieder ein paar fcz Helden auf einen Rentner warten, den sie zusammenginggen können?
Die Freude, Toleranz und Gleichgültigkeit gegenüber der hauseigenen Gewalt beim fcz ist das Problem.
Stimmt absolut - dieses Treiben wird nicht nur verniedlicht und toleriert, sondern von vielen auch begrüsst à la früher wars umgekehrt; ihr macht das auch. Natüürlich! Und sehe ich als Hauptproblem - erinnert an düsterste Zeiten
Für einen Staat ist es mMn gleichwohl ein Armutszeugnis sondergleichen, dass solche Attacken (das Ganze passiert ja oft nicht erst nachts, sondern auf Hin- und Rückreise an grossen Haltestellen) nicht verhindert werden - nach zehn Jahren
Kopiert doch die Links von diesen Beiträgen, danach haut ihr diese im SM raus, verlinkt Sponsoren, den FCZ, bekannte Gönner, VR usw usw sprecht anständig und mit Niveau die andere Seite an. Wenn es diesen Leuten zu bunt wird, weil der Schaden mit dieser SK Truppe in verbindung gebracht zu werden zu gross wird. Schaufeln sich diese Leute ihr eigenes Grab. Das Internet ist gross und mächtig, vorallem vergisst es nichts….
Aber keine Fake News sondern Urteile und Fakten
Kann mir ein Jurist hier erklären, weshalb für Würgen und Tritte gegen den Kopf bis zur Bewusstlosigkeit nur bedingte Freiheitsstrafen vergeben werden? Da wird ja eine schwere Behinderung des Opfers oder gar der Tod mindestens bewusst in Kauf genommen.
Weil man nicht beweisen kann, wer von den fünf diese Taten begangen hat?
Absoluter Witz diese Rechtsprechung.
Ciri hat geschrieben: ↑05.01.26 @ 21:13
Kann mir ein Jurist hier erklären, weshalb für Würgen und Tritte gegen den Kopf bis zur Bewusstlosigkeit nur bedingte Freiheitsstrafen vergeben werden? Da wird ja eine schwere Behinderung des Opfers oder gar der Tod mindestens bewusst in Kauf genommen.
Weil man nicht beweisen kann, wer von den fünf diese Taten begangen hat?
Absoluter Witz diese Rechtsprechung.
Man kann ihm nunmal nichts von diesen Dingen nachweisen, darin liegt das Problem. Er war dort und hat sicher einmal zugelangt, der Rest ist zwar sehr wahrscheinlich, aber halt nicht bewiesen.
Ciri hat geschrieben: ↑05.01.26 @ 21:13
Kann mir ein Jurist hier erklären, weshalb für Würgen und Tritte gegen den Kopf bis zur Bewusstlosigkeit nur bedingte Freiheitsstrafen vergeben werden? Da wird ja eine schwere Behinderung des Opfers oder gar der Tod mindestens bewusst in Kauf genommen.
Weil man nicht beweisen kann, wer von den fünf diese Taten begangen hat?
Absoluter Witz diese Rechtsprechung.
ich bin auch kein Jurist, aber irgendwie ist die Argumentation der Staatsanwaltschaft doch extrem schwach, nicht? Es ergibt sich ein "Mosaik von Indizien"? Ich verstehe nicht wie der Augenzeuge, der das Nummernschild gesehen hat, und die DNA nicht eindeutige Schuld beweisen. Mit dem alleine müsste man genug Druck ausüben können um zum einen ein Geständnis und zum anderen die Namen seiner Komplizen aus ihm heraus zu bekommen. Aber wahrscheinlich passiert das nur in Krimifilmen so.
Macht man sich eigentlich nicht strafbar wenn man jemanden anderes beim Begehen eines Verbrechens hilft (zB in dem man die Person an den Tatort transportiert)? Das müsste man ihm ja im Minimum auch noch anlasten können.
Ciri hat geschrieben: ↑05.01.26 @ 21:13
Kann mir ein Jurist hier erklären, weshalb für Würgen und Tritte gegen den Kopf bis zur Bewusstlosigkeit nur bedingte Freiheitsstrafen vergeben werden? Da wird ja eine schwere Behinderung des Opfers oder gar der Tod mindestens bewusst in Kauf genommen.
Weil man nicht beweisen kann, wer von den fünf diese Taten begangen hat?
Absoluter Witz diese Rechtsprechung.
ich bin auch kein Jurist, aber irgendwie ist die Argumentation der Staatsanwaltschaft doch extrem schwach, nicht? Es ergibt sich ein "Mosaik von Indizien"? Ich verstehe nicht wie der Augenzeuge, der das Nummernschild gesehen hat, und die DNA nicht eindeutige Schuld beweisen. Mit dem alleine müsste man genug Druck ausüben können um zum einen ein Geständnis und zum anderen die Namen seiner Komplizen aus ihm heraus zu bekommen. Aber wahrscheinlich passiert das nur in Krimifilmen so.
Macht man sich eigentlich nicht strafbar wenn man jemanden anderes beim Begehen eines Verbrechens hilft (zB in dem man die Person an den Tatort transportiert)? Das müsste man ihm ja im Minimum auch noch anlasten können.
Feige STaatsdiener - mit solchen lächerlichen Strafen hört es nie auf - Ich hoffe die ziehen es weiter - Was für eine Kack-Richterin
Wenn DAS die Lösung ist, hätte ich gern mein Problem zurück
Ottiker hat geschrieben: ↑05.01.26 @ 21:59
Bestätigt alle Vorurteile
- Strohdumm (Geschäftsauto)
- Vom Land (Aber Züri isch ois)
- In Überzahl gegen jüngere
Ohne Worte! Alleine wegen dieser Tatsache sollte man diese Vollmongos für Jahre wegsperren. Wie kann man nur so abartig verblödet sein?? Nur schon ihre Dummheit ist eine Gefahr für die Öffentlichkeit, mal ganz abgesehen von der schweren Körperverletzung.
-lich Willkommen liebe Bridge Football Group
歡迎親愛的橋牌足球組
Bitte denk daran, dass so ein Konstrukt auch Vorteile haben kann
請記住,這種結構也可能具有優勢。