Fussball und Gewalt in Zürich
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Optimusprime
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Re: Fussball und Gewalt in Zürich
Die zwei Deppen haben die ganze Unterführung in Stäfa verunstaltet….ich hoffe die SBB werden denen die Kosten übertragen….viel Spass, dass wird ne teure Sache, weil man denen fast sicher noch andere „Malerarbeiten“ nachweisen wird, die sie in Stäfa verübt haben.
- Graskiffer1886
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Re: Fussball und Gewalt in Zürich
Gehört Stäfa nicht schon zum Kt. St. Güllen?Optimusprime hat geschrieben: ↑18.01.26 @ 7:09 Die zwei Deppen haben die ganze Unterführung in Stäfa verunstaltet….ich hoffe die SBB werden denen die Kosten übertragen….viel Spass, dass wird ne teure Sache, weil man denen fast sicher noch andere „Malerarbeiten“ nachweisen wird, die sie in Stäfa verübt haben.
Re: Fussball und Gewalt in Zürich
Jetzt hast du dich verraten.Graskiffer1886 hat geschrieben: ↑18.01.26 @ 10:52Gehört Stäfa nicht schon zum Kt. St. Güllen?Optimusprime hat geschrieben: ↑18.01.26 @ 7:09 Die zwei Deppen haben die ganze Unterführung in Stäfa verunstaltet….ich hoffe die SBB werden denen die Kosten übertragen….viel Spass, dass wird ne teure Sache, weil man denen fast sicher noch andere „Malerarbeiten“ nachweisen wird, die sie in Stäfa verübt haben.![]()
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Payerne München
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Re: Fussball und Gewalt in Zürich
11.03.2026
08:00 Uhr
Obergericht Zürich
II. Strafkammer
Hirschengraben 15
Gerichtssaal 2
SB240547-O
versuchte schwere Körperverletzung etc. und Widerruf
Berufung gegen ein Urteil des Bezirksgerichtes Zürich, 4. Abteilung, vom 29. Oktober 2024 (DG240048)
Dem Beschuldigten wird u.a. vorgeworfen, bei einem Fussballmeisterschaftsspiel eine Handlichtfackel in Richtung der Zuschauerreihen im Fan-Sektor geworfen zu haben. Weiter habe er mehrfach im Fussballstadion eine Handlichtfackel gezündet und abbrennen lassen. Zudem habe er sich mit einer Kapuze unkenntlich gemacht, womit er gegen das Vermummungsverbot verstossen habe.
08:00 Uhr
Obergericht Zürich
II. Strafkammer
Hirschengraben 15
Gerichtssaal 2
SB240547-O
versuchte schwere Körperverletzung etc. und Widerruf
Berufung gegen ein Urteil des Bezirksgerichtes Zürich, 4. Abteilung, vom 29. Oktober 2024 (DG240048)
Dem Beschuldigten wird u.a. vorgeworfen, bei einem Fussballmeisterschaftsspiel eine Handlichtfackel in Richtung der Zuschauerreihen im Fan-Sektor geworfen zu haben. Weiter habe er mehrfach im Fussballstadion eine Handlichtfackel gezündet und abbrennen lassen. Zudem habe er sich mit einer Kapuze unkenntlich gemacht, womit er gegen das Vermummungsverbot verstossen habe.
Re: Fussball und Gewalt in Zürich
kann man da zuschauen gehen:)?Payerne München hat geschrieben: ↑18.01.26 @ 11:28 11.03.2026
08:00 Uhr
Obergericht Zürich
II. Strafkammer
Hirschengraben 15
Gerichtssaal 2
SB240547-O
versuchte schwere Körperverletzung etc. und Widerruf
Berufung gegen ein Urteil des Bezirksgerichtes Zürich, 4. Abteilung, vom 29. Oktober 2024 (DG240048)
Dem Beschuldigten wird u.a. vorgeworfen, bei einem Fussballmeisterschaftsspiel eine Handlichtfackel in Richtung der Zuschauerreihen im Fan-Sektor geworfen zu haben. Weiter habe er mehrfach im Fussballstadion eine Handlichtfackel gezündet und abbrennen lassen. Zudem habe er sich mit einer Kapuze unkenntlich gemacht, womit er gegen das Vermummungsverbot verstossen habe.
- Charlie Bronson
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Re: Fussball und Gewalt in Zürich
Graskiffer1886 hat geschrieben: ↑18.01.26 @ 10:52Gehört Stäfa nicht schon zum Kt. St. Güllen?Optimusprime hat geschrieben: ↑18.01.26 @ 7:09 Die zwei Deppen haben die ganze Unterführung in Stäfa verunstaltet….ich hoffe die SBB werden denen die Kosten übertragen….viel Spass, dass wird ne teure Sache, weil man denen fast sicher noch andere „Malerarbeiten“ nachweisen wird, die sie in Stäfa verübt haben.![]()
D Goldküschte wämmer nöd, will sie scho zu Sangalle ghört
Scheint tatsächlich je länger je mehr nur noch so ein Landkinder Ding zu sein bei denen. Viele Dörfer - ein Verein.
ggs
- Wettermann
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Re: Fussball und Gewalt in Zürich
Hat doch nichts mit dem eigentlichen Thema dieses Threads zu tun. Zwei 15 Jährige die eine Wand verschmiert haben, soll es geben dass man im Jugendalter mal etwas verbotenes macht.lukas1886 hat geschrieben: ↑17.01.26 @ 20:39 https://www.zh.ch/de/news-uebersicht/me ... ftung.html
"Durch das Anbringen von Schriftzügen eines in der Stadt Zürich ansässigen Sportclubs..."
Re: Fussball und Gewalt in Zürich
Mir ging es nicht um die gestalterische Leistung dieser zwei IQ-Laternen. Es ging mir um die Berichterstattung. Man nennt das Kind nicht beim Namen, schreibt lieber generisch von „Stadtzürcher Sportverein“.
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penaltysamba
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Re: Fussball und Gewalt in Zürich
Da noch ein Abo-Artikel aus dem Tagi vom gestrigen Tag, bezüglich des Vorfalls auf der Hardbrücke 2024.
GC-Ultras verprügeln FCZ-Fans – vor Gericht sagt einer: «Ich bin eigentlich nicht so ein Mensch»
Vor einem Zürcher Derby gingen rund 50 GC-Ultras auf FCZ-Fans los und stürmten eine S-Bahn. Nun wurden zwei junge Männer verurteilt. Das schwerste Delikt konnte das Gericht ihnen aber nicht nachweisen.
Es war ein Derby, das nicht wegen des Fussballs in Erinnerung blieb. Als am 19. Oktober 2024 die Grasshoppers gegen den FC Zürich spielten, rückte der 2:1-Sieg des FCZ in den Hintergrund. Die Ereignisse vor dem Spiel stellten den Sport in den Schatten.
Die schon länger schwelende Fangewalt gipfelte an jenem Tag in einem Angriff. Rund 50 vermummte GC-Ultras trafen kurz vor 14 Uhr an der Hardbrücke ein. Ein Teil von ihnen ging daraufhin auf zwei FCZ-Fans los. Sie prügelten die beiden zu Boden und entrissen ihnen sämtliche Kleider mit FCZ-Logos.
Anschliessend stürmten die 50 GC-Ultras die S9, in welcher sich auch FCZ-Fans befanden. Sie demolierten eine Zugscheibe und versprühten Reizstoff im Innern des Zuges.
Das Zürcher Derby, es hatte ein langes Nachspiel. Es folgte die «grösste Aktion in Bezug auf Gewalt rund um Fussballspiele», wie es die Zürcher Stadtpolizei damals bezeichnete. Nach Videoauswertungen führten die Ermittler 18 Hausdurchsuchungen in fünf Kantonen durch. Die Folge waren über zwei Dutzend Strafverfahren.
Am Dienstag mussten sich zwei dieser GC-Fans vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf dem 22-jährigen Schweizer und dem 26-jährigen Brasilianer vor, am Angriff beteiligt gewesen zu sein.
GC-Ultra drohte Landesverweisung
«Es war nichts als sinnlose Gewalt wegen einer Fanbekleidung», sagte einer der beiden anwesenden Staatsanwälte vor Gericht. Sie warfen den beiden Beschuldigten versuchte schwere Körperverletzung, Raub, Angriff, Landfriedensbruch und Verstoss gegen das Vermummungsverbot vor. Sie beantragten für beide Beschuldigten bedingte Freiheitsstrafen. Dem Brasilianer drohte zudem eine Landesverweisung von fünf Jahren.
Dieser erschien vor Gericht mit Anzug und zurückgekämmten Haaren. Bis auf die Schläge gegen den Kopf des FCZ-Fans zeigte er sich geständig. «Für mein Handeln gibt es keine Entschuldigung», sagte er.
Der Beschuldigte ist bereits zweifach vorbestraft, unter anderem wegen einer Sachbeschädigung, die sich ebenfalls im Rahmen eines Fussballspiels ereignete. Seit seiner Festnahme habe er aber nie wieder Kontakt zur Fussballszene gehabt, beteuerte er. Der Zutritt zum Stadion ist ihm denn auch untersagt. Wenn die Grasshoppers spielen, muss er sich bei der Flughafenpolizei melden – so sieht es die aussergerichtliche Auflage vor.
Auf die Frage der Richterin, warum er auf die FCZ-Fans losgegangen sei, antwortete der Brasilianer: «Es war aus Dummheit. Wenn man Teil einer solchen Gruppe ist, will man sich beweisen.» Dafür schäme er sich heute. «Ich bin eigentlich nicht so ein Mensch.» Für die Taten wolle er Verantwortung übernehmen. In seinem Schlusswort bat er die Richterin jedoch, von der Landesverweisung abzusehen. Er lebe hier, seit er 13 Jahre alt ist, habe ein kleines Kind und verdiene den Grossteil des Familienunterhalts. Seine Partnerin wolle er bald heiraten. «Ich will für meine Familie da sein.»
Der beschuldigte Schweizer verweigerte vor Gericht die Aussage, entschuldigte sich in seinem Schlusswort aber für seine Taten.
Sein Verteidiger beantragte, ihn vom Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung freizusprechen. Die Videoaufnahmen würden beweisen, dass sein Mandant nicht gegen den Kopf des FCZ-Fans geschlagen habe.
Bezirksgericht: Videobeweis ist nicht eindeutig
Für das Urteil liess sich das dreiköpfige Richtergremium mehrere Stunden Zeit. Dies auch, weil es sich die Videoaufnahmen nochmals im Detail anschaute.
Die vorsitzende Richterin erklärte den Beschuldigten: «In dem Moment, in dem Sie die Schläge ausgeführt haben, ist das Opfer auf dem Video verdeckt.» Es sei daher nicht zweifelsfrei erstellt, dass die beiden Beschuldigten wirklich gegen den Kopf der FCZ-Fans geschlagen hätten.
Für eine Verurteilung wegen versuchter schwerer Körperverletzung reichte dies dem Gericht knapp nicht. Dies hatte auch damit zu tun, dass die Opfer nicht ausfindig gemacht werden konnten. Trotz Aufrufen der Polizei meldeten sich die FCZ-Fans nicht. «Hätten sie vor Gericht ausgesagt, hätte die Situation vielleicht anders ausgesehen», sagte die Richterin.
Das Gericht verurteilte die beiden Beschuldigten lediglich wegen Raubes, Angriffs, Landfriedensbruchs und wegen eines Verstosses gegen das Vermummungsverbot. Der Schweizer erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten, der Brasilianer 12 Monate bedingt. Beide müssen eine Busse von 600 Franken bezahlen.
Der Brasilianer muss das Land nicht verlassen. Das Gericht sah einen Härtefall gegeben. Er habe ein regelmässiges Einkommen und eine Familie mit einer Schweizerin gegründet. Zudem glaubte das Gericht, dass der junge Mann reuig ist. Zwar habe er Vorstrafen, diese Art von Straftat habe er jedoch zum ersten Mal begangen.
Dennoch mahnte die vorsitzende Richterin die beiden: «Das ist kein Freipass für weitere Delikte.» Die Bilder der Überwachungskameras seien erschreckend. «Sie haben eine Trophäenjagd betrieben und ein Machtgebaren an den Tag gelegt. Diese Gewalt ist nicht zu tolerieren.»
Eine Spirale der Fangewalt
Der Vorfall an der Hardbrücke reihte sich damals in eine Spirale der Fangewalt ein. Eine Woche vor dem besagten Derby sollen 40 bis 60 FCZ-Ultras in eine Garage in Rickenbach eingebrochen sein und dort ein riesiges Fanbanner der Grasshoppers geklaut haben. Tatsächlich tauchte während der 25. Spielminute des Derbys das GC-Banner in der Südkurve des FCZ auf. Die Staatsanwaltschaft erhob daraufhin auch Anklagen gegen FCZ-Fans. Nach dem besagten Derby wollte die Stadtpolizei ein Zeichen setzen. Ein Zeichen dafür, «dass Fangewalt mit grossem Ernst bekämpft wird», wie der leitende Staatsanwalt Daniel Kloiber damals gegenüber dieser Redaktion sagte.
Die Staatsanwaltschaft bilanzierte nun auf Anfrage, dass sie unterdessen Verfahren gegen 26 erwachsene Personen abgeschlossen habe.
17 Personen hat die Staatsanwaltschaft mittels Strafbefehl mit Geldstrafen und Bussen bestraft. Zwei Verfahren sind noch pendent, eines wurde eingestellt. Gegen sechs Personen hat die Staatsanwaltschaft Anklage vor dem Bezirksgericht erhoben. Dieses hat bereits im vergangnen Oktober zwei GC-Anhänger zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt.
GC-Ultras verprügeln FCZ-Fans – vor Gericht sagt einer: «Ich bin eigentlich nicht so ein Mensch»
Vor einem Zürcher Derby gingen rund 50 GC-Ultras auf FCZ-Fans los und stürmten eine S-Bahn. Nun wurden zwei junge Männer verurteilt. Das schwerste Delikt konnte das Gericht ihnen aber nicht nachweisen.
Es war ein Derby, das nicht wegen des Fussballs in Erinnerung blieb. Als am 19. Oktober 2024 die Grasshoppers gegen den FC Zürich spielten, rückte der 2:1-Sieg des FCZ in den Hintergrund. Die Ereignisse vor dem Spiel stellten den Sport in den Schatten.
Die schon länger schwelende Fangewalt gipfelte an jenem Tag in einem Angriff. Rund 50 vermummte GC-Ultras trafen kurz vor 14 Uhr an der Hardbrücke ein. Ein Teil von ihnen ging daraufhin auf zwei FCZ-Fans los. Sie prügelten die beiden zu Boden und entrissen ihnen sämtliche Kleider mit FCZ-Logos.
Anschliessend stürmten die 50 GC-Ultras die S9, in welcher sich auch FCZ-Fans befanden. Sie demolierten eine Zugscheibe und versprühten Reizstoff im Innern des Zuges.
Das Zürcher Derby, es hatte ein langes Nachspiel. Es folgte die «grösste Aktion in Bezug auf Gewalt rund um Fussballspiele», wie es die Zürcher Stadtpolizei damals bezeichnete. Nach Videoauswertungen führten die Ermittler 18 Hausdurchsuchungen in fünf Kantonen durch. Die Folge waren über zwei Dutzend Strafverfahren.
Am Dienstag mussten sich zwei dieser GC-Fans vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf dem 22-jährigen Schweizer und dem 26-jährigen Brasilianer vor, am Angriff beteiligt gewesen zu sein.
GC-Ultra drohte Landesverweisung
«Es war nichts als sinnlose Gewalt wegen einer Fanbekleidung», sagte einer der beiden anwesenden Staatsanwälte vor Gericht. Sie warfen den beiden Beschuldigten versuchte schwere Körperverletzung, Raub, Angriff, Landfriedensbruch und Verstoss gegen das Vermummungsverbot vor. Sie beantragten für beide Beschuldigten bedingte Freiheitsstrafen. Dem Brasilianer drohte zudem eine Landesverweisung von fünf Jahren.
Dieser erschien vor Gericht mit Anzug und zurückgekämmten Haaren. Bis auf die Schläge gegen den Kopf des FCZ-Fans zeigte er sich geständig. «Für mein Handeln gibt es keine Entschuldigung», sagte er.
Der Beschuldigte ist bereits zweifach vorbestraft, unter anderem wegen einer Sachbeschädigung, die sich ebenfalls im Rahmen eines Fussballspiels ereignete. Seit seiner Festnahme habe er aber nie wieder Kontakt zur Fussballszene gehabt, beteuerte er. Der Zutritt zum Stadion ist ihm denn auch untersagt. Wenn die Grasshoppers spielen, muss er sich bei der Flughafenpolizei melden – so sieht es die aussergerichtliche Auflage vor.
Auf die Frage der Richterin, warum er auf die FCZ-Fans losgegangen sei, antwortete der Brasilianer: «Es war aus Dummheit. Wenn man Teil einer solchen Gruppe ist, will man sich beweisen.» Dafür schäme er sich heute. «Ich bin eigentlich nicht so ein Mensch.» Für die Taten wolle er Verantwortung übernehmen. In seinem Schlusswort bat er die Richterin jedoch, von der Landesverweisung abzusehen. Er lebe hier, seit er 13 Jahre alt ist, habe ein kleines Kind und verdiene den Grossteil des Familienunterhalts. Seine Partnerin wolle er bald heiraten. «Ich will für meine Familie da sein.»
Der beschuldigte Schweizer verweigerte vor Gericht die Aussage, entschuldigte sich in seinem Schlusswort aber für seine Taten.
Sein Verteidiger beantragte, ihn vom Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung freizusprechen. Die Videoaufnahmen würden beweisen, dass sein Mandant nicht gegen den Kopf des FCZ-Fans geschlagen habe.
Bezirksgericht: Videobeweis ist nicht eindeutig
Für das Urteil liess sich das dreiköpfige Richtergremium mehrere Stunden Zeit. Dies auch, weil es sich die Videoaufnahmen nochmals im Detail anschaute.
Die vorsitzende Richterin erklärte den Beschuldigten: «In dem Moment, in dem Sie die Schläge ausgeführt haben, ist das Opfer auf dem Video verdeckt.» Es sei daher nicht zweifelsfrei erstellt, dass die beiden Beschuldigten wirklich gegen den Kopf der FCZ-Fans geschlagen hätten.
Für eine Verurteilung wegen versuchter schwerer Körperverletzung reichte dies dem Gericht knapp nicht. Dies hatte auch damit zu tun, dass die Opfer nicht ausfindig gemacht werden konnten. Trotz Aufrufen der Polizei meldeten sich die FCZ-Fans nicht. «Hätten sie vor Gericht ausgesagt, hätte die Situation vielleicht anders ausgesehen», sagte die Richterin.
Das Gericht verurteilte die beiden Beschuldigten lediglich wegen Raubes, Angriffs, Landfriedensbruchs und wegen eines Verstosses gegen das Vermummungsverbot. Der Schweizer erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten, der Brasilianer 12 Monate bedingt. Beide müssen eine Busse von 600 Franken bezahlen.
Der Brasilianer muss das Land nicht verlassen. Das Gericht sah einen Härtefall gegeben. Er habe ein regelmässiges Einkommen und eine Familie mit einer Schweizerin gegründet. Zudem glaubte das Gericht, dass der junge Mann reuig ist. Zwar habe er Vorstrafen, diese Art von Straftat habe er jedoch zum ersten Mal begangen.
Dennoch mahnte die vorsitzende Richterin die beiden: «Das ist kein Freipass für weitere Delikte.» Die Bilder der Überwachungskameras seien erschreckend. «Sie haben eine Trophäenjagd betrieben und ein Machtgebaren an den Tag gelegt. Diese Gewalt ist nicht zu tolerieren.»
Eine Spirale der Fangewalt
Der Vorfall an der Hardbrücke reihte sich damals in eine Spirale der Fangewalt ein. Eine Woche vor dem besagten Derby sollen 40 bis 60 FCZ-Ultras in eine Garage in Rickenbach eingebrochen sein und dort ein riesiges Fanbanner der Grasshoppers geklaut haben. Tatsächlich tauchte während der 25. Spielminute des Derbys das GC-Banner in der Südkurve des FCZ auf. Die Staatsanwaltschaft erhob daraufhin auch Anklagen gegen FCZ-Fans. Nach dem besagten Derby wollte die Stadtpolizei ein Zeichen setzen. Ein Zeichen dafür, «dass Fangewalt mit grossem Ernst bekämpft wird», wie der leitende Staatsanwalt Daniel Kloiber damals gegenüber dieser Redaktion sagte.
Die Staatsanwaltschaft bilanzierte nun auf Anfrage, dass sie unterdessen Verfahren gegen 26 erwachsene Personen abgeschlossen habe.
17 Personen hat die Staatsanwaltschaft mittels Strafbefehl mit Geldstrafen und Bussen bestraft. Zwei Verfahren sind noch pendent, eines wurde eingestellt. Gegen sechs Personen hat die Staatsanwaltschaft Anklage vor dem Bezirksgericht erhoben. Dieses hat bereits im vergangnen Oktober zwei GC-Anhänger zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt.
- Dütsche GC Fan
- Beiträge: 105
- Registriert: 12.02.25 @ 10:29
Re: Fussball und Gewalt in Zürich
Hat gerade jemand zufällig SRF 3 im Radio gehört?
Was war das gerade für eine Sch*.
Wer hat diesen Möchtegern FC Rapper eingeladen???
Mit unseren Geldern wird finanziert das wir uns im Radio Phrasen wie "Ei Stadt ein Verein" geben dürfen.
Was war das gerade für eine Sch*.
Wer hat diesen Möchtegern FC Rapper eingeladen???
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Als ahregig Chrigel, doch nid als kritik!