Magic-Kappi hat geschrieben: ↑11.04.26 @ 13:00
Wow. Wäre die Empörung gewisser User über die Besitzer, GL und/oder den ZV auch nur halb so gross wie über ein paar harmlose Sprayereien ....
Man kann es blödsinnig finden oder unnütz oder kindisch; aber die letzten verbliebenen Kurvengänger, die noch einen Kontrapunkt setzen gegenüber dem ganzen Gesindel (!) als armselig zu bezeichnen, weil sie ein Stützmäuerchen versprayt haben und von Gewalt zu reden, weil es ja eine ach so unglaubliche Sachbeschädigung war an sündhaft teurem Hab und Gut; DAS ist armselig und zwar hochgradig. Läck, ist das peinlich hier drin.
wie der liiblitüüschler tickt, ist ja bekannt. Das jedoch eine lehrperson sachbeschädigungen gutheisst, erstaunt mich dann aber doch.
Das gesetz interessiert es einen feuchten, ob das ein blödes stützmäuerchen ist oder nicht. Zur info: für eine anzeige genügt es, wenn du den vorplatz deines nachbarn mit strassenkreide bemalst.
Einfach kurz zusammengefasst:
Definition: Sachbeschädigung (§ 303 StGB) umfasst das absichtliche Beschädigen, Zerstören oder Verändern des Erscheinungsbildes einer fremden Sache.
Form der Gewalt: Sie fällt unter physische oder psychische Gewaltformen, da sie Eigentumsrechte verletzt und das Sicherheitsgefühl der Betroffenen beeinträchtigt.
Vandalismus: Viele Sachbeschädigungen treten im Rahmen von Vandalismus auf, häufig begangen aus Langeweile oder Frustration.
Aber ja, so mäfig das ganze.
Hopp GC