Referendum BWIS ("Hooligangesetz")
Kleiner Ratschlag eines alten "Kämpfers": Ich würde keine Zeit für die Verfolgung dieses Referendums einsetzen. Wenn man Etwas verfolgt, muss man gewinnen können. Hier ist eine Niederlage vorprogrammiert. Im Hinblick auf die EM und in Anbetracht der Ereignisse in Basel ist alles andere als eine "Null-Toleranz-Politik" nicht mehrheitsfähig. Pyro-Romantik, Würstli-Stand-Episoden, Stadionbeschädigungen, "Dritte Halbzeit" usw. werden nicht mehr toleriert. Die Schweiz ist in dieser Hinsicht ein Entwicklungsland. PEINLICH. Emotionen sind ok solange der echte "Sportgeist" dominiert. Bekomme Anrufe und SMS von Schlachthöflern aus Basel. Mit Schmerz muss ich gratulieren, aber Gopfertdammi das gehört dazu.
GC Forever - Kämpfe und Siege
- Onkel Dagobert
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Wenn man sich als PyroROMANTIKER bezeichnet, kann man ja auch für etwas kämpfen, bei dem man nicht gewinnen kann. Schliesslich enden Romantiker immer tragisch...man denke an Romeo und Julia oder Werther
Was ich eingentlich sagen will: Es ist wohl trotzdem wert, dafür zu kämpfen was man liebt.
fertig.
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12:15 -- Tages-Anzeiger Online
Bundesrat Schmid bedauert Ausschreitungen
Bundesrat Samuel Schmid bedauert die Ausschreitungen nach dem Fussballspiel zwischen dem FC Basel und dem FC Zürich vom Samstag ausserordentlich. Für den Sportminister liefern die Vorfälle den Beweis, dass es das Hooligan-Gesetz braucht.
Verlierer bei solchen Vorfällen sei ganz sicher der Sport, zitierte Schmid-Sprecher Jean-Blaise Defago heute auf Anfrage den Sportminister. Jeder Sportinteressierte unterstütze deshalb das Hooligan-Gesetz und sei gegen das Referendum, das von Fanclubs lanciert wurde.
Das schliesse auch ein, dass die Fans diverser Fussball- und Eishockeyclubs die Unterschriftensammlung für das Referendum allenfalls abbrechen müssen, sagte Defago weiter. Nur durch den Ausschluss von Randalierern kehre in den Stadien wieder Ruhe ein, liess sich der Sportminister weiter zitieren.
Datenbank als zentrale Massnahme
Die Fans von Fussball- und Eishockeyvereinen hatten die Unterschriftensammlung Mitte April lanciert. Kurz zuvor hatten Stände- und Nationalrat die Änderungen des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) an der Frühlingssession behandelt und verabschiedet.
Zentrales Element der Vorlage ist eine Datenbank, in der notorische Randalierer erfasst werden. Weiter sieht das BWIS eine Meldepflicht, Rayonverbote und Ausreisesperren vor, um Hooligans von den Stadien fernzuhalten.
Die Massnahmen können gegen Jugendliche ab 12 Jahren verhängt werden. Als schärfste Massnahme können Personen ab 15 Jahren für längstens 24 Stunden in Polizeihaft genommen werden. Polizeihaft, Rayonverbot und Meldepflicht sind vorerst bis Ende 2009 befristet.
Mit den Gesetzesänderungen wird sicher gestellt, dass an der Fussball-Europameisterschaft EURO 08 sowie an der Eishockey-Weltmeisterschaft Hooligans härter angepackt werden können. Über weitere Konsequenzen der Ausschreitungen für die Sicherheit an diesen Sportanlässen konnte sich Defago noch nicht äussern. (mu/sda)
Was zu erwarten war...
Bundesrat Schmid bedauert Ausschreitungen
Bundesrat Samuel Schmid bedauert die Ausschreitungen nach dem Fussballspiel zwischen dem FC Basel und dem FC Zürich vom Samstag ausserordentlich. Für den Sportminister liefern die Vorfälle den Beweis, dass es das Hooligan-Gesetz braucht.
Verlierer bei solchen Vorfällen sei ganz sicher der Sport, zitierte Schmid-Sprecher Jean-Blaise Defago heute auf Anfrage den Sportminister. Jeder Sportinteressierte unterstütze deshalb das Hooligan-Gesetz und sei gegen das Referendum, das von Fanclubs lanciert wurde.
Das schliesse auch ein, dass die Fans diverser Fussball- und Eishockeyclubs die Unterschriftensammlung für das Referendum allenfalls abbrechen müssen, sagte Defago weiter. Nur durch den Ausschluss von Randalierern kehre in den Stadien wieder Ruhe ein, liess sich der Sportminister weiter zitieren.
Datenbank als zentrale Massnahme
Die Fans von Fussball- und Eishockeyvereinen hatten die Unterschriftensammlung Mitte April lanciert. Kurz zuvor hatten Stände- und Nationalrat die Änderungen des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) an der Frühlingssession behandelt und verabschiedet.
Zentrales Element der Vorlage ist eine Datenbank, in der notorische Randalierer erfasst werden. Weiter sieht das BWIS eine Meldepflicht, Rayonverbote und Ausreisesperren vor, um Hooligans von den Stadien fernzuhalten.
Die Massnahmen können gegen Jugendliche ab 12 Jahren verhängt werden. Als schärfste Massnahme können Personen ab 15 Jahren für längstens 24 Stunden in Polizeihaft genommen werden. Polizeihaft, Rayonverbot und Meldepflicht sind vorerst bis Ende 2009 befristet.
Mit den Gesetzesänderungen wird sicher gestellt, dass an der Fussball-Europameisterschaft EURO 08 sowie an der Eishockey-Weltmeisterschaft Hooligans härter angepackt werden können. Über weitere Konsequenzen der Ausschreitungen für die Sicherheit an diesen Sportanlässen konnte sich Defago noch nicht äussern. (mu/sda)
Was zu erwarten war...