Giovanni1886 hat geschrieben: ↑15.10.25 @ 13:21 Also 90 740 Gericht.
100 000+ Anwälte.
Wie hoch ist dieser 'sechsstelliger betrag' einzuschätzen?
100 001?
200 000?
Mehr?
Das hängt stark davon ab ob die Gegner einen Anwalt in den eigenen Reihen haben oder nicht.
Falls ja, kann ich mir gut vorstellen, dass der Stundenansatz etwas moderater ausfallen dürfte.
Falls eine externer Anwalt, ohne Sympathien für die Gegner den Fall bearbeitet, dürfte der Stundenansatz bei ca. 250.-/300.- liegen.
Ich hatte mal geschäftlich einen Gerichtsfall, der Fall damals war nicht wirklich komplex, trotzdem beliefen sich die Anwaltskosten auf knapp 90K.
Also ich vermute bei diesem doch eher aufwändigen und komplexeren Fall, dürften selbst bei einem günstigen Anwalt, schnell mal 100K aufwärts fällig werden.
Ich schätze 150-200K.
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250-300/h reichen ganz sicher nicht. Aber im Resultat (150-200k) wohl nicht ganz falsch.
(das BGer würde übrigens dann im publizierten Urteil die Anwält*innen nennen, wäre noch interessant zu wissen wer sich hierfür hergegeben hat)