Fussball und Gewalt in Zürich

Alles rund um den Grasshopper-Club Zürich
Antworten
Autor
Nachricht
Benutzeravatar
Ungeziefer1886
Beiträge: 1793
Registriert: 23.02.23 @ 18:18

Re: Fussball und Gewalt in Zürich

#591 Beitrag von Ungeziefer1886 »

AG_1886 hat geschrieben: 13.08.25 @ 16:54
Ungeziefer1886 hat geschrieben: 13.08.25 @ 16:38 Denke auch nicht dass er 29 Monate bekommt. Kann jemand mit juristischem Hintergrund erahnen was er etwa erwarten könnte? Und wie kann sich die vermutlich unentschuldigte Absenz auf ein Urteil auswirken in 6 Monaten?
Das Nichterscheinen hat rein gar nichts mit dem Strafmass zu tun. In der Schweiz kann man sich als Beschuldigter (und Geschädigter sowieso) dispensieren lassen. Ob er eine Dispens hatte oder nicht weiss ich nicht. So wies aussieht ist der Prozess noch im Gang. Oder man hat ihn verschoben, weil der Beschuldigte nicht vor Gericht erschien. Jedenfalls habe ich noch kein Medienupdate gelesen. Wie hoch das Strafmass ist, hängt von den Tat- und Täterkomponenten ab, welche mir gänzlich unbekannt sind. Somit ist eine Einschätzung mit Vorsicht zu geniessen. Ich schätze einfach mal, dass von 12 Monate teilbedingt bis 24 Monate unbedingt alles möglich ist. Die Hauptfrage ist vermutlich, erachtet das Gericht ihn als Mittäter oder hat er sich nur der Gehilfenschaft schuldig gemacht, was stark strafmildernd sein würde. Und eben: ist er einschlägig vorbestraft oder nicht.

Der Beschuldigte nannte die Mit- bzw. Haupttäter offensichtlich nicht, was für ihn stark strafmildernd gewesen wäre. So hätte er z.B. Antrag auf ein abgekürztes Verfahren stellen können. Dazu hätte er aber ein Geständnis ablegen müssen.
Danke dir!
Der Prozess wurde 6 Monate verschoben. Kann der Angeklagte diese Zeit so nutzen dass es einen Vorteil hat für ihn in der kommenden Verhandlung?

Stadt Züri
Beiträge: 1419
Registriert: 03.02.22 @ 20:19

Re: Fussball und Gewalt in Zürich

#592 Beitrag von Stadt Züri »

Stadion2024 hat geschrieben: 13.08.25 @ 14:50 Kommt dann halt immer die Reaktion "ja die machen das ja auch und sind ja auch nicht besser". Falsch! FCler attackieren auch "harmlose" GC-Fans und Sportler von anderen Sektionen nur weil sie ein GC-Logo auf der Tasche oder auf dem Shirt haben. Wie hochgradig degeneriert ist das bitte? Zum Glück (!) sind die bei uns noch nicht so weit und ich hoffe, dass es gefälligst so bleibt und sie sich nicht auf dieses Abschaum-Niveau herunterlassen. Rache ist das eine (auch das ist mMn unnötig) aber dann bitte nicht mit Unbeteiligten im öffentlichen Raum oder FCler, die nichts mit den Südkurven-Kriminellen am Hut haben.
Aufgrund der Tatsache, dass diese Zustände ohne sichtliche Besserung respektive wenn eher Verschlimmerung seit bald einem Jahrzehnt andauern, muss man eindeutig zum Schluss kommen, dass die Selbstregulierung inexistent ist

Wenn man dieses Treiben als das klassifiziert, was es ist (faschistoid, nicht faschistisch!), kommen die Verharmloser des soeben beschriebenen Treibens dann aber sogleich aus der Decke

Wahnsinn

Benutzeravatar
long_beach
Beiträge: 3311
Registriert: 27.10.06 @ 9:56
Wohnort: Grosswasserland

Re: Fussball und Gewalt in Zürich

#593 Beitrag von long_beach »

Stadion2024 hat geschrieben: 13.08.25 @ 14:50 FCler attackieren auch "harmlose" GC-Fans und Sportler von anderen Sektionen nur weil sie ein GC-Logo auf der Tasche oder auf dem Shirt haben. Wie hochgradig degeneriert ist das bitte?
Das ist halt das Ergebnis, wenn Arschgeburten von Talahon-Eltern in der Sonderschule wohl das Buch "Die Welle" gelesen, aber in keinster Weise verstanden haben.
#gerecht

Benutzeravatar
AG_1886
Beiträge: 2259
Registriert: 27.07.22 @ 12:09
Wohnort: Zürich, Schifflände 5
Kontaktdaten:

Re: Fussball und Gewalt in Zürich

#594 Beitrag von AG_1886 »

Ungeziefer1886 hat geschrieben: 13.08.25 @ 16:58
AG_1886 hat geschrieben: 13.08.25 @ 16:54

Das Nichterscheinen hat rein gar nichts mit dem Strafmass zu tun. In der Schweiz kann man sich als Beschuldigter (und Geschädigter sowieso) dispensieren lassen. Ob er eine Dispens hatte oder nicht weiss ich nicht. So wies aussieht ist der Prozess noch im Gang. Oder man hat ihn verschoben, weil der Beschuldigte nicht vor Gericht erschien. Jedenfalls habe ich noch kein Medienupdate gelesen. Wie hoch das Strafmass ist, hängt von den Tat- und Täterkomponenten ab, welche mir gänzlich unbekannt sind. Somit ist eine Einschätzung mit Vorsicht zu geniessen. Ich schätze einfach mal, dass von 12 Monate teilbedingt bis 24 Monate unbedingt alles möglich ist. Die Hauptfrage ist vermutlich, erachtet das Gericht ihn als Mittäter oder hat er sich nur der Gehilfenschaft schuldig gemacht, was stark strafmildernd sein würde. Und eben: ist er einschlägig vorbestraft oder nicht.

Der Beschuldigte nannte die Mit- bzw. Haupttäter offensichtlich nicht, was für ihn stark strafmildernd gewesen wäre. So hätte er z.B. Antrag auf ein abgekürztes Verfahren stellen können. Dazu hätte er aber ein Geständnis ablegen müssen.
Danke dir!
Der Prozess wurde 6 Monate verschoben. Kann der Angeklagte diese Zeit so nutzen dass es einen Vorteil hat für ihn in der kommenden Verhandlung?
Das ist eben genau das, was mich am Schweizer Justizsystem derart stört. Befindet sich ein Beschuldigter nicht in U-Haft, kann er einfach nicht erscheinen und erreicht somit, dass der Prozess verschoben wird. Es kann natürlich sein, dass er sich krank gemeldet hat. Ich habe es schon selbst erlebt, dass sich ein Beschuldigter am Morgen der Gerichtsverhandlung über seinen Anwalt mittels Arztzeugnis (danke an die tollen Ärzte) krank melden liess. WTF
Beim Nichterscheinen liegt es im Ermessen des Gerichts, den Beschuldigten durch die Polizei vorführen, also abholen zu lassen, oder eben die Verhandlung zu verschieben. Je nach dem ob er sich abgemeldet hat oder nicht.

Zu deiner Frage: einen Vorteil kann er sich nur dann verschaffen, wenn sein Anwalt die Zeit nutzt, um (entlastende) Beweisanträge beim Gericht zu stellen, welche sich zu Gunsten seines Mandanten auswirken könnten. Z.B. ein forensisches Gutachten über ihn selbst (Thema schuldvermindernde Gründe infolge Drogen-/Alkoholmissbrauch, psychische Störungen etc.) oder ein weiteres (unabhängiges) Gutachten bezüglich der Verletzungen, Einvernahmen mit Auskunftspersonen etc. Anders wäre es, wenn die Strafverfolgungsbehörden zur Verzögerung des Prozesses beitragen würden. Dann könnte der Anwalt des Beschuldigten geltend machen, es sei gegen das Beschleunigungsgebot verstossen worden.

Eigentlich sollten wir bei so einem Prozess als Zuschauer vor Ort gehen, um den betroffenen GCZ Fans zu zeigen, dass sie nicht alleine sind. Zudem würde man auch sämtliche Details direkt und ohne Medienfakenews hören.
Ich bin en Hopper, falls mi bide Rasse wotsch nänne… ;)

Benutzeravatar
Stadion2024
Beiträge: 714
Registriert: 08.07.21 @ 21:16

Re: Fussball und Gewalt in Zürich

#595 Beitrag von Stadion2024 »

Gute Idee! Ich bin dabei. Mit GC Trikot!

El Duderihno
Beiträge: 88
Registriert: 06.06.24 @ 11:26

Re: Fussball und Gewalt in Zürich

#596 Beitrag von El Duderihno »

Wäre sicher spannend so einem öffentlichen Prozess beizuwohnen!

Airopers
Beiträge: 135
Registriert: 16.07.21 @ 11:42

Re: Fussball und Gewalt in Zürich

#597 Beitrag von Airopers »

AG_1886 hat geschrieben: 13.08.25 @ 20:40
Ungeziefer1886 hat geschrieben: 13.08.25 @ 16:58

Danke dir!
Der Prozess wurde 6 Monate verschoben. Kann der Angeklagte diese Zeit so nutzen dass es einen Vorteil hat für ihn in der kommenden Verhandlung?
Das ist eben genau das, was mich am Schweizer Justizsystem derart stört. Befindet sich ein Beschuldigter nicht in U-Haft, kann er einfach nicht erscheinen und erreicht somit, dass der Prozess verschoben wird. Es kann natürlich sein, dass er sich krank gemeldet hat. Ich habe es schon selbst erlebt, dass sich ein Beschuldigter am Morgen der Gerichtsverhandlung über seinen Anwalt mittels Arztzeugnis (danke an die tollen Ärzte) krank melden liess. WTF
Beim Nichterscheinen liegt es im Ermessen des Gerichts, den Beschuldigten durch die Polizei vorführen, also abholen zu lassen, oder eben die Verhandlung zu verschieben. Je nach dem ob er sich abgemeldet hat oder nicht.

Zu deiner Frage: einen Vorteil kann er sich nur dann verschaffen, wenn sein Anwalt die Zeit nutzt, um (entlastende) Beweisanträge beim Gericht zu stellen, welche sich zu Gunsten seines Mandanten auswirken könnten. Z.B. ein forensisches Gutachten über ihn selbst (Thema schuldvermindernde Gründe infolge Drogen-/Alkoholmissbrauch, psychische Störungen etc.) oder ein weiteres (unabhängiges) Gutachten bezüglich der Verletzungen, Einvernahmen mit Auskunftspersonen etc. Anders wäre es, wenn die Strafverfolgungsbehörden zur Verzögerung des Prozesses beitragen würden. Dann könnte der Anwalt des Beschuldigten geltend machen, es sei gegen das Beschleunigungsgebot verstossen worden.

Eigentlich sollten wir bei so einem Prozess als Zuschauer vor Ort gehen, um den betroffenen GCZ Fans zu zeigen, dass sie nicht alleine sind. Zudem würde man auch sämtliche Details direkt und ohne Medienfakenews hören.
Danke für die Aufklärung.
Gute Idee, Präsenz zeigen!

Hast du auch Ideen, um.weitere Verzögerungen des Stadionbaus zu verhindern?
«Chli Respekt!», RC

Benutzeravatar
AG_1886
Beiträge: 2259
Registriert: 27.07.22 @ 12:09
Wohnort: Zürich, Schifflände 5
Kontaktdaten:

Re: Fussball und Gewalt in Zürich

#598 Beitrag von AG_1886 »

Hier der Veranstaltungskalender der anstehenden Gerichtstermine der Zürcher Gerichte. Die heutige Verhandlung ist bei Zeile 5 aufgeführt (Raub etc.).

https://www.gerichte-zh.ch/verhandlunge ... no_cache=1

Es steht natürlich nicht, um welche Verhandlung es genau geht. Das beste wäre, man würde den/die Geschädigten persönlich kennen. Die erhalten jeweils die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zugestellt (sofern sie sich als Privatkläger konstituiert haben). Vielleicht kennt ja jemand hier drin die betroffenen GC Fans?

Die Verhandlungen sind in der Regel öffentlich. Die Besucher müssen sich aber gegen Vorzeigen eines Ausweises anmelden. Wenn da mehrere Herren in GC Trikots vor Ort erscheinen, wird es nicht lange gehen und die Polizei wird vor Ort sein. Zumal es ja in der Regel auch Angehörige der Beschuldigten vor Ort hat und es sowieso zur Konfrontation kommen kann. Ich gehe davon aus, dass heute präventiv die Polizei vor Ort war, weiss es aber nicht.
Ich bin en Hopper, falls mi bide Rasse wotsch nänne… ;)

Stetti97
Beiträge: 1
Registriert: 14.08.25 @ 6:12

Re: Fussball und Gewalt in Zürich

#599 Beitrag von Stetti97 »

Hallo zusammen,

ein Freund hat mich auf diesen Thread aufmerksam gemacht. Ich bin ein guter Freund des „Opfers“. Er hat mir gesagt, dass er sich über Unterstützung freuen würde, jedoch darum gebeten, den Prozess nicht mit GC-Utensilien zu verfolgen. Ein kritischer Blick in Richtung des Angeklagten würde bereits ausreichen.

Sein Anwalt rechnet damit, entweder diesen Freitag oder nächsten Montag einen neuen Termin zu bekommen. Sobald ich ihn kenne, werde ich ihn hier posten.

kai_stutz
Beiträge: 1751
Registriert: 29.03.19 @ 9:59

Re: Fussball und Gewalt in Zürich

#600 Beitrag von kai_stutz »

habe ich mir auch gedacht. finde die idee grundsätzlich gut, es könnte aber gefundes fressen für die gegenseite sein (von wegen provokation oder so).

Antworten