Das "Hooligan-Gesetz" tritt sowiso in Kraft, deshalb bin ich es eigentlich leid, länger darüber zu diskutieren.terminator hat geschrieben:Es geht auch nicht darum, dass es zu 100% garantiert sein muss, dass dies nie und nimmer passieren kann. Aber in unserem Rechtssystem gibt es immer noch den Grundsatz "in dubio pro reo". Das "Hooligan-Gesetz", wie es ja zur Diskussion steht, sieht keine Mechanismen vor, die Schuld wirklich zu prüfen. Der Verdacht alleine genügt. Und der muss nicht mal von der Polizei kommen sondern kann auch nur von privaten Sicherheitsdiensten stammen (und wie pauschal die urteilen haben wir ja schon öfters erlebt). Tönt für mich schon sehr nach Denunziantentum.
Zwei ehrlich gemeinte Fragen and Jürgen: Hast du das vorgeschlagene Gesetzt selber mal gelesen? Und dazu ein paar Pro- und Kontra-Kommentare?
Da du mich aber anständig um ein Statement bittest, gebe ich dir gerne eine Antwort:
Ja, ich habe das Gesetztesentwurf durchgelesen und habe mich sogar durch den Artikel von Herrn Nationalrat Lang gequält.
Die Mehrheit der User dieses Forum ist gegen das neue Gesetz, nur widerspiegelt überhaupt nicht die Realiät in der Bevölkerung.
Es ist nun einmal ein Fact, dass der Bundesrat geschlossen, National- und Ständerat fast einstimmig, alle Vereine, Spieler und die ganz grosse Mehrheit der Zuschauer das neue Gesetz begrüssen.
Wir sind überzeugt, dass die Gewalt den Fussball zerstört, sich die Fans vom Fussball abwenden, das Interesse an ihm verlieren. Der Schaden ist jetzt schon verhehrend.
Wir lieben den Fussball viel zu sehr, all dass wir ihn von ein paar Verückten und ihren Anbeter kaputt machen lassen würden.
Mit dem neuen Gesetz wird endlich die Rechtsgrundlage geschaffen, ohne welche das Problem nicht angegangen werden kann.
Der Grundsatz "In dubio pro reo" ist als Ausfluss der Unschuldsvermutung zu verstehen. Er könnte aber Anlass zu Missverständnissen geben. Er bedeutet nämlich nicht (bzw. nicht immer), dass im Zweifelsfalle der Angeklagte freizusprechen sei.