PROJEKT ENSEMBLE | GEGNER BLOCKIEREN UMSETZUNG WEITERHIN
Die vom Baurekursgericht Zürich im August vollumfänglich abgelehnten Rekurse gegen den Neubau eines neuen Fussballstadions auf dem ehemaligen Hardturm-Areal werden an die nächste Instanz weitergezogen. Dies wurde den eingeklagten Parteien des Projekts Ensemble durch das zuständige Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Ende September schriftlich mitgeteilt.
Der Grasshopper Club Zürich bedauert die erneute Verzögerung durch den Weiterzug des Rekurses. Der Gestaltungsplan wurde bereits vollumfänglich genehmigt und bietet unserer Stadt Zürich erheblichen Nutzen für Familien, Gesellschaft sowie für Fussballfans.
und hier der Text von der projekt-ensemble Website:
Gegner blockieren weiterhin Umsetzung
Die vom Baurekursgericht Zürich im August vollumfänglich abgelehnten Rekurse gegen den Neubau eines neuen Fussballstadions auf dem ehemaligen Hardturm-Areal werden an die nächste Instanz weitergezogen. Dies wurde den eingeklagten Parteien des Projekts Ensemble durch das zuständige Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Ende September schriftlich mitgeteilt.
Projektpartner bedauern den Weiterzug
«Es ist sehr bedauerlich, dass die anonym operierenden Rekurrenten trotz öffentlichen Aufrufen weiterhin keine Bereitschaft zeigen, die deutliche Zustimmung der Zürcher Stimmbevölkerung endlich zu akzeptieren und einzulenken», teilt das Projektteam mit. Mit dem Weiterzug werde die Inkraftsetzung des in zwei Abstimmungen 2018 und 2020 gutgeheissenen Projekts durch wenige Personen weiter verzögert. Dies gefährde die wirtschaftliche Basis der zwei Super-League-Klubs mit ihren hunderten Arbeitsplätzen und gehe auf Kosten des Jugend-, Breiten- und Vereinssport. Zudem verzögere sie den in Zürich dringend notwendigen Bau von Wohnungen. Auch für die Projektpartner – die zwei Super-League-Klubs FCZ und GCZ, die Allgemeine Baugenossenschaft Zürich, die Credit Suisse, die HRS und die Stadion Züri AG – sei das sehr ärgerlich. Ungeachtet dessen werde das Projekt aber weiter vorangetrieben.
Attraktiver Mix aus Sport, Wohnen und Gewerbe
Nach über 20 Jahren Planungszeit mit diversen Vorschlägen soll mit Ensemble endlich der Neubau eines Zürcher Fussballstadions auf dem Areal des ehemaligen Hardturms in Kombination mit den für die Finanzierung notwendigen Wohn- und Gewerbebauten realisiert werden. Das Vorhaben schafft einen attraktiven Mix aus Sportstätten, Wohnungen, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sowie Quartierläden. Das von Gemeinderat und Regierung der Stadt Zürich unterstützte Projekt wird privat finanziert und entspricht neusten Nachhaltigkeitskonzepten. Der Kanton Zürich hat den Gestaltungsplan geprüft und genehmigt, er kann aber solange nicht in Kraft gesetzt werden, wie Rechtsmittel hängig sind.
Hab grad ne Nachtricht gelesen die schreibt, das ein kleiner Teil der Bürger der Stadt Oulu in Finnland ein neues Stadion der blockiert haben. Grund: der Piff der Peiffe sei zu laut und stört die Nachbaren.
Es geht also doch noch blöder als wie in Züri
BlauWiisTampere hat geschrieben: ↑04.10.23 @ 11:43
Hab grad ne Nachtricht gelesen die schreibt, das ein kleiner Teil der Bürger der Stadt Oulu in Finnland ein neues Stadion der blockiert haben. Grund: der Piff der Peiffe sei zu laut und stört die Nachbaren.
Es geht also doch noch blöder als wie in Züri
hoffentlich sehen die Stadiongegner dies nicht, die brauchen keine neue ideen.
Score hat geschrieben: ↑03.10.23 @ 21:18
Hat jemand juristisches wissen und kann mir sagen, ob man unter umständen eine Klage gewinnen kann, wenn es beweise gäbe, dass diejenigen welche Einsprache gemacht und weitergezogen haben nur den Bau verzögern wollten? Das ist eine ernstgemeinte Frage. Ich denke bei sehr klaren Fällen wie hier, liesse sich sowas vielleicht sogar beweisen mittels Textnachrichten, Äusserungen, Verhalten usw... Gerade wenn eine Einsprache gegen einen Gestaltungsplan bezüglich Lärm gemacht wird, müsste das ja mindestens jemand absolut direktbetroffener sein, sonst wäre das ja schon mal ein Indiz, dass es nicht wirklich um die Sache geht...
Die Einsprache ans Baurekursgericht kann nicht zu einer Gegenklage führe. Ab dem Verwaltungsgericht sieht es anders aus, sofern Nachweisbar missbräuchlich oder böswillig die Einsprache erfolgt. Hier ist dann der Kläger verantwortlich zu beweisen das der Baueinsprecher so gehandelt hat, was durchaus schwierig sein kann
BlauWiisTampere hat geschrieben: ↑04.10.23 @ 11:43
Hab grad ne Nachtricht gelesen die schreibt, das ein kleiner Teil der Bürger der Stadt Oulu in Finnland ein neues Stadion der blockiert haben. Grund: der Piff der Peiffe sei zu laut und stört die Nachbaren.
Es geht also doch noch blöder als wie in Züri
Or·tho·gra·fie
(Substantiv, feminin, [die] Orthografie)
[Lehre von der] Rechtschreibung
Score hat geschrieben: ↑03.10.23 @ 21:18
Hat jemand juristisches wissen und kann mir sagen, ob man unter umständen eine Klage gewinnen kann, wenn es beweise gäbe, dass diejenigen welche Einsprache gemacht und weitergezogen haben nur den Bau verzögern wollten? Das ist eine ernstgemeinte Frage. Ich denke bei sehr klaren Fällen wie hier, liesse sich sowas vielleicht sogar beweisen mittels Textnachrichten, Äusserungen, Verhalten usw... Gerade wenn eine Einsprache gegen einen Gestaltungsplan bezüglich Lärm gemacht wird, müsste das ja mindestens jemand absolut direktbetroffener sein, sonst wäre das ja schon mal ein Indiz, dass es nicht wirklich um die Sache geht...
Die Einsprache ans Baurekursgericht kann nicht zu einer Gegenklage führe. Ab dem Verwaltungsgericht sieht es anders aus, sofern Nachweisbar missbräuchlich oder böswillig die Einsprache erfolgt. Hier ist dann der Kläger verantwortlich zu beweisen das der Baueinsprecher so gehandelt hat, was durchaus schwierig sein kann
Vielleicht sollte man mal ein bisschen Geld sammeln um eine Niederlage finanzieren zu können. Aber es wäre doch ein schönes Zeichen wenn man hier die Verantwortlichen vor Gericht zieht. Auch wenn man verliert. Würde sicher Wellen schlagen und den einen oder anderen doch nochmals überlegen lassen bei einem nächsten Fall. Denn egal wer gewinnt, dass du mit Namen gross in der Zeitung kommst weil es eine solche Klage gab, das will natürlich keiner der Verhinderer...
Alleine schon die Zeilen "Stadion- Bauunternehmen überlegt sich Gegenklage" dürfte gross ausgeschlachtet werden... Es wäre also sicherlich eine Überlegung wert das mal mit einem Imageberater oder sons jemandem zu besprechen und abzuwägen was Vor- und Nachteile von sowas wären...
Grundsätzlich sind mir GC und auch die Stadionbauer (oder wie man sie nennen will) viel zu passiv. Total harmlos nimmt man Schlag um Schlag hin und reagiert jeweils mit einfachem Statement... Ansonsten wird nichts gemacht... Man könnte durchaus mehr in die Öffentlichkeit und den Druck erhöhen. Nicht nur auf die Verhinderer sondern auch auf die Gerichte... Denn man MUSS ja nicht zwingend immer sooo lange brauchen für das Urteil. Könnte ja, wenn das Interesse genug gross ist auch die Priorität etwas erhöhen...
Score hat geschrieben: ↑03.10.23 @ 21:18
Hat jemand juristisches wissen und kann mir sagen, ob man unter umständen eine Klage gewinnen kann, wenn es beweise gäbe, dass diejenigen welche Einsprache gemacht und weitergezogen haben nur den Bau verzögern wollten? Das ist eine ernstgemeinte Frage. Ich denke bei sehr klaren Fällen wie hier, liesse sich sowas vielleicht sogar beweisen mittels Textnachrichten, Äusserungen, Verhalten usw... Gerade wenn eine Einsprache gegen einen Gestaltungsplan bezüglich Lärm gemacht wird, müsste das ja mindestens jemand absolut direktbetroffener sein, sonst wäre das ja schon mal ein Indiz, dass es nicht wirklich um die Sache geht...
Die Einsprache ans Baurekursgericht kann nicht zu einer Gegenklage führe. Ab dem Verwaltungsgericht sieht es anders aus, sofern Nachweisbar missbräuchlich oder böswillig die Einsprache erfolgt. Hier ist dann der Kläger verantwortlich zu beweisen das der Baueinsprecher so gehandelt hat, was durchaus schwierig sein kann
Vielleicht sollte man mal ein bisschen Geld sammeln um eine Niederlage finanzieren zu können. Aber es wäre doch ein schönes Zeichen wenn man hier die Verantwortlichen vor Gericht zieht. Auch wenn man verliert. Würde sicher Wellen schlagen und den einen oder anderen doch nochmals überlegen lassen bei einem nächsten Fall. Denn egal wer gewinnt, dass du mit Namen gross in der Zeitung kommst weil es eine solche Klage gab, das will natürlich keiner der Verhinderer...
Alleine schon die Zeilen "Stadion- Bauunternehmen überlegt sich Gegenklage" dürfte gross ausgeschlachtet werden... Es wäre also sicherlich eine Überlegung wert das mal mit einem Imageberater oder sons jemandem zu besprechen und abzuwägen was Vor- und Nachteile von sowas wären...
Grundsätzlich sind mir GC und auch die Stadionbauer (oder wie man sie nennen will) viel zu passiv. Total harmlos nimmt man Schlag um Schlag hin und reagiert jeweils mit einfachem Statement... Ansonsten wird nichts gemacht... Man könnte durchaus mehr in die Öffentlichkeit und den Druck erhöhen. Nicht nur auf die Verhinderer sondern auch auf die Gerichte... Denn man MUSS ja nicht zwingend immer sooo lange brauchen für das Urteil. Könnte ja, wenn das Interesse genug gross ist auch die Priorität etwas erhöhen...
Wellen schlagen?
Kenne mich da nicht aus, ob man zuerst stichhaltige Beweise liefern muss (missbräuchliche oder böswillige Einsprache) damit es nicht sofort abgelehnt wird, oder ob man da frisch fröhlich klagen und jemanden vor Gericht zerren kann. Wenn es aber um missbräuchliche oder böswillige Einsprache, ohne entsprechende stichhaltigen Beweise geht, könnte man da nicht wiederum wegen übler Nachrede, Rufmord, etc. belangt werden?
Also vielleicht besser Wellen reiten, statt schlagen