Hardturm Neubau

Alles rund um den Grasshopper-Club Zürich
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Iron
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Re: Hardturm Neubau

#2721 Beitrag von Iron »

Eren hat geschrieben: 29.11.22 @ 16:48
Shakur hat geschrieben: 29.11.22 @ 15:51 Wie gesagt, jede Einzelperson, Vereine oder IG's haben das anrecht das Baugesuchs Begehren zu stellen. Damir wahrt man sich das Rekursrecht. Wer dieses Begehren nicht einfordert (spätestens 14 Tage nach Baugesuchveröffentlichung), hat auch kein Recht danach dagegen vorzugehen. Ich hoffe schwer das zumindest GC, FCZ und die Fanclubs von diesem Recht gebrauch machen.
wie man aus (internen) quellen vernehmen kann, möchten die leute von der "füreinander gmbh" (schöner name :P ) eigentlich gerne rekurs gegen das geplante asylzentrum/heim einlegen (sind vermutlich nicht die einzigen). sie fürchten aber, dass sowas bei ihren patrons (u.a. mit dem "gerolds garten verbandelt) schlecht ankommen könnte und suchen jetzt angeblich jemanden, der an ihrer stelle den kopf hinhalten mag und für sie den rekurs führt.
tja, plötzlich sind sie alle nicht mehr so christlich und voll sozial, wenn's um die eigenen pfründe geht. bin völlig baff :lol:
Wie in meinem Post auf Seite 270 bereits aufgeführt, sehe ich das Asylzentrum als geschickten Schachzug, um eben genau jene aus den Löchern zu locken, welche auch gegen das Stadion sind. Von mir aus sollen sie gleich noch Sexboxen und eine Methadonabgabestelle hinpflanzen. Mal schauen, was den Gutmenschen aus dem Quartier dann lieber ist.
“Wer so aus dem letzten Loch pfeift wie wir alle, kann nur noch Komödien verstehen”

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blasta
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Re: Hardturm Neubau

#2722 Beitrag von blasta »

Eren hat geschrieben: 29.11.22 @ 16:48
Shakur hat geschrieben: 29.11.22 @ 15:51 Wie gesagt, jede Einzelperson, Vereine oder IG's haben das anrecht das Baugesuchs Begehren zu stellen. Damir wahrt man sich das Rekursrecht. Wer dieses Begehren nicht einfordert (spätestens 14 Tage nach Baugesuchveröffentlichung), hat auch kein Recht danach dagegen vorzugehen. Ich hoffe schwer das zumindest GC, FCZ und die Fanclubs von diesem Recht gebrauch machen.
wie man aus (internen) quellen vernehmen kann, möchten die leute von der "füreinander gmbh" (schöner name :P ) eigentlich gerne rekurs gegen das geplante asylzentrum/heim einlegen (sind vermutlich nicht die einzigen). sie fürchten aber, dass sowas bei ihren patrons (u.a. mit dem "gerolds garten verbandelt) schlecht ankommen könnte und suchen jetzt angeblich jemanden, der an ihrer stelle den kopf hinhalten mag und für sie den rekurs führt.
tja, plötzlich sind sie alle nicht mehr so christlich und voll sozial, wenn's um die eigenen pfründe geht. bin völlig baff :lol:
Die füreinander/miteinander und Co. sind ein Konstrukt-Brei bei denen es nur um den Verlust von Ihren Events auf dem HT geht. Die würden sich nicht zum Fenster hinauslehnen, da in den Stadtausschreibungen immer wieder in verschiedenen und teils doppelt mit dabei. Letzte Errungenschaft das Primitivo.
- - - der Auftrag ist klar - - -

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Leistungsträger ZH
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Re: Hardturm Neubau

#2723 Beitrag von Leistungsträger ZH »

man sollte dieses Vorhaben bekämpfen, so wie sie unser Stadion bekämpfen. Bis vors Bundesgericht sollten wir ebenfalls gehen, wenn das überhaupt möglich ist

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Eren
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Re: Hardturm Neubau

#2724 Beitrag von Eren »

Iron hat geschrieben: 29.11.22 @ 17:01
Eren hat geschrieben: 29.11.22 @ 16:48
Shakur hat geschrieben: 29.11.22 @ 15:51 Wie gesagt, jede Einzelperson, Vereine oder IG's haben das anrecht das Baugesuchs Begehren zu stellen. Damir wahrt man sich das Rekursrecht. Wer dieses Begehren nicht einfordert (spätestens 14 Tage nach Baugesuchveröffentlichung), hat auch kein Recht danach dagegen vorzugehen. Ich hoffe schwer das zumindest GC, FCZ und die Fanclubs von diesem Recht gebrauch machen.
wie man aus (internen) quellen vernehmen kann, möchten die leute von der "füreinander gmbh" (schöner name ) eigentlich gerne rekurs gegen das geplante asylzentrum/heim einlegen (sind vermutlich nicht die einzigen). sie fürchten aber, dass sowas bei ihren patrons (u.a. mit dem "gerolds garten verbandelt) schlecht ankommen könnte und suchen jetzt angeblich jemanden, der an ihrer stelle den kopf hinhalten mag und für sie den rekurs führt.
tja, plötzlich sind sie alle nicht mehr so christlich und voll sozial, wenn's um die eigenen pfründe geht. bin völlig baff
Wie in meinem Post auf Seite 270 bereits aufgeführt, sehe ich das Asylzentrum als geschickten Schachzug, um eben genau jene aus den Löchern zu locken, welche auch gegen das Stadion sind. Von mir aus sollen sie gleich noch Sexboxen und eine Methadonabgabestelle hinpflanzen. Mal schauen, was den Gutmenschen aus dem Quartier dann lieber ist.
endlich mal was vernünftiges!! :mrgreen:
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Eren
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Re: Hardturm Neubau

#2725 Beitrag von Eren »

blasta hat geschrieben: 29.11.22 @ 17:06
Eren hat geschrieben: 29.11.22 @ 16:48 wie man aus (internen) quellen vernehmen kann, möchten die leute von der "füreinander gmbh" (schöner name :P ) eigentlich gerne rekurs gegen das geplante asylzentrum/heim einlegen (sind vermutlich nicht die einzigen). sie fürchten aber, dass sowas bei ihren patrons (u.a. mit dem "gerolds garten verbandelt) schlecht ankommen könnte und suchen jetzt angeblich jemanden, der an ihrer stelle den kopf hinhalten mag und für sie den rekurs führt.
tja, plötzlich sind sie alle nicht mehr so christlich und voll sozial, wenn's um die eigenen pfründe geht. bin völlig baff :lol:
Die füreinander/miteinander und Co. sind ein Konstrukt-Brei bei denen es nur um den Verlust von Ihren Events auf dem HT geht. Die würden sich nicht zum Fenster hinauslehnen, da in den Stadtausschreibungen immer wieder in verschiedenen und teils doppelt mit dabei. Letzte Errungenschaft das Primitivo.
merci. genauso siehts aus
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Louis
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Re: Hardturm Neubau

#2726 Beitrag von Louis »

blasta hat geschrieben: 29.11.22 @ 17:06
Eren hat geschrieben: 29.11.22 @ 16:48
Shakur hat geschrieben: 29.11.22 @ 15:51 Wie gesagt, jede Einzelperson, Vereine oder IG's haben das anrecht das Baugesuchs Begehren zu stellen. Damir wahrt man sich das Rekursrecht. Wer dieses Begehren nicht einfordert (spätestens 14 Tage nach Baugesuchveröffentlichung), hat auch kein Recht danach dagegen vorzugehen. Ich hoffe schwer das zumindest GC, FCZ und die Fanclubs von diesem Recht gebrauch machen.
wie man aus (internen) quellen vernehmen kann, möchten die leute von der "füreinander gmbh" (schöner name :P ) eigentlich gerne rekurs gegen das geplante asylzentrum/heim einlegen (sind vermutlich nicht die einzigen). sie fürchten aber, dass sowas bei ihren patrons (u.a. mit dem "gerolds garten verbandelt) schlecht ankommen könnte und suchen jetzt angeblich jemanden, der an ihrer stelle den kopf hinhalten mag und für sie den rekurs führt.
tja, plötzlich sind sie alle nicht mehr so christlich und voll sozial, wenn's um die eigenen pfründe geht. bin völlig baff :lol:
Die füreinander/miteinander und Co. sind ein Konstrukt-Brei bei denen es nur um den Verlust von Ihren Events auf dem HT geht. Die würden sich nicht zum Fenster hinauslehnen, da in den Stadtausschreibungen immer wieder in verschiedenen und teils doppelt mit dabei. Letzte Errungenschaft das Primitivo.
Danke Blasta, genau so! Übrigens: Letzt "Nicht-Errungenschaft" von denen wäre, Stand jetzt, das Seebad Utoqai. Der kleine Napoleon hinter dem ganzen Konstrukt macht sich z.Z. wohl einfach etwas sorgen, dass der Wind langsam kehren könnte. Es geht denen einzig darum, dass sie ihre Food-Festivals nicht mehr machen können, wenn auf der Brache plötzlich Asylunterkünfte stehen. Die verschiedenen Interessen vermischen sich also langsam... Dass sie dann ihren Kopf nicht selber hinhalten wollen, sofern es um Einsprachen nach ihrem Gusto geht, erstaunt nicht. Kein bisschen.

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Leistungsträger ZH
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Re: Hardturm Neubau

#2727 Beitrag von Leistungsträger ZH »

bei welchem Gericht liegt eigentlich das Ganze zur Zeit ? Baurekursgericht ? und nacher wird es weitergezogen zum Bezirksgericht und dann Bundesgericht ? vielleicht kann das jemand genauer ausführen, der Ahnung hat

tnt
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Re: Hardturm Neubau

#2728 Beitrag von tnt »

Leistungsträger ZH hat geschrieben: 05.12.22 @ 19:14 bei welchem Gericht liegt eigentlich das Ganze zur Zeit ? Baurekursgericht ? und nacher wird es weitergezogen zum Bezirksgericht und dann Bundesgericht ?
projekt-ensemble.ch -> Aktueller Projektstand hat geschrieben:Diese müssen nun erstinstanzlich durch das Baurekursgericht des Kantons Zürich behandelt werden. Wenn sie abgewiesen werden und kein Weiterzug vorgenommen wird, kann das Projekt in die Bauphase überführt werden mit Einreichen des Baugesuches. Gegen dessen Erteilung kann noch einmal - allerdings nur noch in eingeschränkter Form - rekuriert werden. Bleiben Beschwerden aus bzw. werden solche letztinstanzlich abgewiesen, kann mit dem Bau begonnen werden.
Jetzt müsste nur noch die Frage nach den nächsten Instanzen geklärt werden:
http://www.lmdfdg.com/?q=Baurekursgeric ... te+Instanz
Entscheide des Baurekursgerichts können an das Verwaltungsgericht und danach an das Bundesgericht weitergezogen werden.
Leistungsträger ZH hat geschrieben: 05.12.22 @ 19:14 vielleicht kann das jemand genauer ausführen, der Ahnung hat
Du kannst den Satz auch im Profil auch als Signatur speichern, dann wird er bei jedem Beitrag automatisch angehängt. :-)

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1angryman
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Re: Hardturm Neubau

#2729 Beitrag von 1angryman »

1angryman hat geschrieben: 29.09.20 @ 17:01
1angryman hat geschrieben: 29.09.20 @ 10:15 Ist das nicht schön - wir können wieder über Dinge wie Baubewilligung, Rechtsmittel und Instanzenzug diskutieren, wie dazumal als die Welt noch in Ordnung war. Das gibt mir Zuversicht. Oder wie Klaus von HRS gemeint hat: "Mehr als 50% des Weges sind geschafft!"

Zu den Brachidioten: Jetzt nur nicht den Fehler machen und gegen sie vorgehen. Das bringt ihm besten Fall nix und schlechtesten Fall macht man aus den Tätern so Opfer. Was wollen wir? Möglichst schnell den Bau in Angrifft nehmen. Wird das beschleunigt, wenn wir gegen die Brachidioten vorgehen? Nein. Eine Eskalation führt unweigerlich zu einer weiteren Eskalation. Das ist nicht in unserem Interesse. Falls Rechtsmittel kommen, müssen wir die aushalten. Wie jeder andere Bauherr in der Schweiz auch. Das ist mühsam und meistens durch den Einsprecher rechtsmissbräuchlich, aber du wirst kein Gericht finden, dass eine Einsprache deshalb nicht zulassen wird.

Interessant ist, gegen was sich die Rechtsmittel richten könnten. Die NZZ oben meint, entweder gegen die Höhe oder gegen die Lärmvorschriften. Bei der Höhe muss man sich wahrscheinlich keine Sorgen machen, da ein demokratisch legitimierter Gestaltungsplan vorliegt bzw. kurz vor Rechtskraft steht. Problematischer dürfte die Sache mit dem Lärmschutz sein. Ich habe mir die Mühe gemacht, die erwähnten Entscheide des Verwaltungsgerichts und des Baurekursgerichts anzuschauen.

https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-om ... cument.fiw

Einerseits sind die Entscheide wirklich knackig und könnten das Projekt gefährden. Andererseits verbieten die Entscheide die bisherige Praxis nicht per se, sondern stören sich mehr an den zu grosszügig erteilten Ausnahmebewilligungen. Hier liegt wieder der Ball bei der Bauherrschaft und das stimmt mich positiv. Sofern nämlich aufgezeigt werden kann, dass alles mögliche unternommen wurde, um die Lärmvorschriften einzuhalten (zB durch Planung, Ausrichtung der Wohnungen, technische Behilfsmittel, etc.), kann eine Ausnahmebewilligung erteilt werden. HRS kann sich darauf einstellen und die Baubewilligung entsprechend eingeben. Das wäre aber auch schon das worst-case Szenario. Denkbar ist nämlich auch, dass das Bundesgericht seine Praxis präzisiert (das Urteil des Verwaltungsgericht liegt zurzeit beim BGer) oder dass die Motion Flach https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb ... ctId=40189 bald umgesetzt wird (das UVEK müsste seit 2018 mit der Ausarbeitung eines Entwurfes beschäftigt sein). Kommt das bald ins Parlament, reicht das vielleicht sogar noch vor dem Baubewilligungsverfahren.
Ich glaube daher, dass man Rechtsmitteln gelassen entgegen blicken kann. Ich glaube kaum, dass hier zweimal bis zum Bundesgericht durchprozessiert wird, wenn wenig Aussicht auf Erfolg besteht. Nur um zwei, drei Jahre zu verzögern, machst du so einen Aufwand nicht, wenn die Erfolgsaussichten klein sind. Beim Pentagon gab es mit dem unsäglichen Fahrtenmodell für den VCS und dem Schattenwurf für die Anwohner sowie den Tiefbau ins Grundwasser wahrscheinlich deutlich mehr Anknüpfungspunkte für erfolgsversprechende Rechtsmittel.
Ich habe bei Beat Flach nachgefragt, wie es mit seiner Motion vorwärts geht. Seine Antwort: "Die Ämterkonsultation startet wohl diese Tage und die Baudirektorenkonferenz hat sich (dem Vernehmen nach) positiv geäussert. Es geht vorwärts. Langsam."

Falls das keine riesige Vorlage ist, könnte das bis zur Inkraftsetzung zügig (2-3 Jahre) vorangehen. Damit wäre wahrscheinlich die grösste Angriffsfläche gegen das Stadion geschlossen.
Da ist es, unser Weihnachtsgeschenk! 😀 Damit dürfte eine vielversprechende , wenn nicht die vielversprechendste rechtliche Grundlage der Rekurrenten wegfallen!

https://www.nzz.ch/zuerich/wende-beim-b ... ld.1717562

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EsgittnureinVerein
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Re: Hardturm Neubau

#2730 Beitrag von EsgittnureinVerein »

1angryman hat geschrieben: 18.12.22 @ 8:05
1angryman hat geschrieben: 29.09.20 @ 17:01
1angryman hat geschrieben: 29.09.20 @ 10:15 Ist das nicht schön - wir können wieder über Dinge wie Baubewilligung, Rechtsmittel und Instanzenzug diskutieren, wie dazumal als die Welt noch in Ordnung war. Das gibt mir Zuversicht. Oder wie Klaus von HRS gemeint hat: "Mehr als 50% des Weges sind geschafft!"

Zu den Brachidioten: Jetzt nur nicht den Fehler machen und gegen sie vorgehen. Das bringt ihm besten Fall nix und schlechtesten Fall macht man aus den Tätern so Opfer. Was wollen wir? Möglichst schnell den Bau in Angrifft nehmen. Wird das beschleunigt, wenn wir gegen die Brachidioten vorgehen? Nein. Eine Eskalation führt unweigerlich zu einer weiteren Eskalation. Das ist nicht in unserem Interesse. Falls Rechtsmittel kommen, müssen wir die aushalten. Wie jeder andere Bauherr in der Schweiz auch. Das ist mühsam und meistens durch den Einsprecher rechtsmissbräuchlich, aber du wirst kein Gericht finden, dass eine Einsprache deshalb nicht zulassen wird.

Interessant ist, gegen was sich die Rechtsmittel richten könnten. Die NZZ oben meint, entweder gegen die Höhe oder gegen die Lärmvorschriften. Bei der Höhe muss man sich wahrscheinlich keine Sorgen machen, da ein demokratisch legitimierter Gestaltungsplan vorliegt bzw. kurz vor Rechtskraft steht. Problematischer dürfte die Sache mit dem Lärmschutz sein. Ich habe mir die Mühe gemacht, die erwähnten Entscheide des Verwaltungsgerichts und des Baurekursgerichts anzuschauen.

https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-om ... cument.fiw

Einerseits sind die Entscheide wirklich knackig und könnten das Projekt gefährden. Andererseits verbieten die Entscheide die bisherige Praxis nicht per se, sondern stören sich mehr an den zu grosszügig erteilten Ausnahmebewilligungen. Hier liegt wieder der Ball bei der Bauherrschaft und das stimmt mich positiv. Sofern nämlich aufgezeigt werden kann, dass alles mögliche unternommen wurde, um die Lärmvorschriften einzuhalten (zB durch Planung, Ausrichtung der Wohnungen, technische Behilfsmittel, etc.), kann eine Ausnahmebewilligung erteilt werden. HRS kann sich darauf einstellen und die Baubewilligung entsprechend eingeben. Das wäre aber auch schon das worst-case Szenario. Denkbar ist nämlich auch, dass das Bundesgericht seine Praxis präzisiert (das Urteil des Verwaltungsgericht liegt zurzeit beim BGer) oder dass die Motion Flach https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb ... ctId=40189 bald umgesetzt wird (das UVEK müsste seit 2018 mit der Ausarbeitung eines Entwurfes beschäftigt sein). Kommt das bald ins Parlament, reicht das vielleicht sogar noch vor dem Baubewilligungsverfahren.
Ich glaube daher, dass man Rechtsmitteln gelassen entgegen blicken kann. Ich glaube kaum, dass hier zweimal bis zum Bundesgericht durchprozessiert wird, wenn wenig Aussicht auf Erfolg besteht. Nur um zwei, drei Jahre zu verzögern, machst du so einen Aufwand nicht, wenn die Erfolgsaussichten klein sind. Beim Pentagon gab es mit dem unsäglichen Fahrtenmodell für den VCS und dem Schattenwurf für die Anwohner sowie den Tiefbau ins Grundwasser wahrscheinlich deutlich mehr Anknüpfungspunkte für erfolgsversprechende Rechtsmittel.
Ich habe bei Beat Flach nachgefragt, wie es mit seiner Motion vorwärts geht. Seine Antwort: "Die Ämterkonsultation startet wohl diese Tage und die Baudirektorenkonferenz hat sich (dem Vernehmen nach) positiv geäussert. Es geht vorwärts. Langsam."

Falls das keine riesige Vorlage ist, könnte das bis zur Inkraftsetzung zügig (2-3 Jahre) vorangehen. Damit wäre wahrscheinlich die grösste Angriffsfläche gegen das Stadion geschlossen.
Da ist es, unser Weihnachtsgeschenk! 😀 Damit dürfte eine vielversprechende , wenn nicht die vielversprechendste rechtliche Grundlage der Rekurrenten wegfallen!

https://www.nzz.ch/zuerich/wende-beim-b ... ld.1717562
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Ja das isch öisi Wält,...

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