La repression

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Psychiatra de la rimia
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La repression

#1 Beitrag von Psychiatra de la rimia »

Kurioses, Schockierendes, Lustiges zum Thema bitte hier rein.
Stadionverbot für die "Ultras"

Für die sogenannten Ultras wird ein Stadionverbot ausgesprochen! Der Vorstand des SC Bregenz hat in einer Vorstandsitzung am Montag einen dementsprechenden Beschluss einstimmig gefasst.

Nach den Vorkommnissen in Mäder sah sich der SCB-Vorstand zum Handeln gezwungen. Es soll eng mit den anderen Vereinen und der Polizei kooperiert werden, mit dem Ziel, auch bei den Auswärtsspielen für Ruhe und Ordnung zu sorgen.

Der Text der Presseaussendung:

"Am 29.06.2005 haben wir den Rivella SC Bregenz neu gegründet. Bereits beim ersten Vorbereitungsspiel sind leider die ehemaligen Fans des Proficlubs SW Bregenz mit ihren bekannten Hardlinern, den 'Ultras', aufgetreten und wir mussten damit ungewollt ein unrühmliches Erbe antreten.

Wir haben sofort mit der Polizei und der Sicherheitsdirektion Kontakt aufgenommen. Dabei wurde uns von dieser Seite dringend geraten, die 'Ultras' nicht von vornherein auszuschließen, sonst hätten wir die Gewalt außerhalb des Stadions.

In vielen Gesprächen mit dieser Fangruppe selbst haben wir dann auch erreicht, dass sie sich im Casino-Stadion gemäßigt verhalten haben. Nach den beiden Eskalationen in den ersten Auswärtsspielen der Vorarlbergliga in Wolfurt und Mäder distanzieren wir uns mit aller Deutlichkeit von dieser gewaltbereiten Fangruppe. Sie waren und werden nie Fan´s des Rivella SC Bregenz sein, was sie ja auch mit ihrer Kleidung und ihren SW Bregenz–Transparenten klar signalisieren.

Weiters hat der Vorstand des Rivella SC Bregenz einstimmig beschlossen, allen radikalen Mitgliedern dieser Fangruppe ab sofort Stadionverbot auszusprechen. Der Rivella SC Bregenz wird zudem mit allen Vereinen der Vorarlbergliga in Verbindung treten und entsprechende Informationen anbieten.

Wir weisen aber auch darauf hin, dass auf jedem Spiel mehrere hundert wirkliche Rivella SC Bregenz Fans anreisen, die sich zu hundert Prozent friedlich verhalten und durch das Auftreten dieser kleinen radikalen Gruppe in Verruf gebracht werden.

Durch den Ausschluss der gewaltbereiten Mitglieder werden wir bei den Heimspielen einen großen Polizeischutz speziell außerhalb des Stadions benötigen - Gespräche mit den entsprechenden Stellen laufen bereits."

http://www.vol.at/engine.aspx/page/vol- ... n/news-200 60829-03363943/dc/tp:vol:sport-homepage

Psychiatra de la rimia
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#2 Beitrag von Psychiatra de la rimia »

Im Einsatz standen am vergangenen Wochenende auch viele freiwillige Helfer des FC Liestal beim Cupspiel gegen den FC Basel - und sie nahmen ihre Arbeit genau. So sah das Sicherheitskonzept vor, dass niemand mit Regenschirm ins Stadion darf. Das bekam auch Josef Zindel, Medienchef des FC Basel, zu spüren. Sein Einwand, er sei zum Arbeiten in Liestal, half nichts. «Auch Sie, Herr Zindel, müssen den Schirm abgeben», befand der Sicherheitsmann am Eingang. Als vor dem Schlusspfiff ein Platzregen niederging, blieb Zindel bloss ein neidischer Blick auf einige Hundert Schirme, die trotzdem den Weg ins Gitterli gefunden hatten.

BaZ
Man darf vielleicht noch anfügen, dass eben der FCB bzw. sein Sprachrohr Zindel das Schirmverbot im Joggeli verkündet hatte.

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Sektor R
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#3 Beitrag von Sektor R »

Reportage aus dem RUND-Magazin in SPIEGELonline über Repressionsexzesse in Deutschland als Folge des dortigen Hool-Gesetzes (http://www.spiegel.de/sport/fussball/0, ... 15,00.html).
Teil zwei und drei der Reportage offenbar erst Morgen und dann Übermorgen in SPIEGELonline:

FUSSBALL-FANS IM ABSEITS

Straftat U-Bahn-Fahren

Von René Martens und Matthias Greulich

"Fußball-Fans sind keine Verbrecher" - dieser Satz war bei vielen Demonstrationen vor der WM in Deutschland auf Transparenten zu lesen. Friedliche Anhänger wollten damit gegen staatliche Repressionen protestieren. Ohne Erfolg, wie eine dreiteilige RUND-Serie zeigt.


Ob Politiker, Wirtschaftsvertreter oder Journalist: Die Namhaften unter ihnen haben nach dem Ende der WM gern den Wunsch verbreitet, sie möge doch bitte noch lange weitergehen. Zumindest, was die Stimmung in der Bevölkerung betrifft. Es gibt Fußballfans, für die ist die WM tatsächlich noch lange nicht vorbei. Ihre Stimmung hat sich seit dem Ende des Events nicht geändert. Das gilt zum Beispiel für Matthias Hübner (Name geändert; die Red.), Anhänger des TSV 1860 München. Gegen einen Bescheid der Verwaltungsbehörde München hat er Widerspruch eingelegt, und die Sache hat zu tun mit Unannehmlichkeiten, die ihm während der WM widerfahren sind.

Hübner gehörte zu den rund 20 Münchner Fußball-Anhängern, die während der WM Meldeauflagen zu erfüllen hatten. Jeden Tag mussten sie sich zweimal auf ihrer Polizeidienststelle einfinden - 33 WM-Tage lang, ob Spiele stattfanden oder nicht. Hübner, 26 Jahre alt, ist nicht vorbestraft, aber die Polizei hat einmal im Zusammenhang mit Fußball seine Personalien aufgenommen.


GEFUNDEN IN ...
RUND – das Fußballmagazin
Ausgabe 09/06




Heft bestellen
www.rund- magazin.de


Eine der Begründungen für die Meldepflicht: Man habe ihn an einem Tag, als sich Hooligans des FC Bayern München und des 1. FC Nürnberg in der Münchener Innenstadt boxten, mit einer Überwachungskamera gefilmt - zwar etliche U-Bahnstationen vom Geschehen entfernt, aber das tat nichts zur Sache. Die Tatsache, dass Hübner Fan der Münchener Löwen ist, auch nicht.

Hübner studiert an der Technischen Universität (TU) München. Sein Ziel: Diplomingenieur. Er steht kurz vor dem Abschluss. Das Geld ist knapp, seine Freundin ist schwanger. Mit finanzieller Unterstützung seines Vaters will Hübner die Sache durchziehen, auch wenn er dazu vor dem Verwaltungsgericht klagen müsste. "Wenn ich mich jetzt nicht wehre, komme ich da vielleicht nie wieder raus." In zwei Jahren, während der EM, "habe ich vielleicht einen guten Job". Da wolle er es "nicht riskieren, meinen Kollegen erklären zu müssen, dass ich mich während der EM zweimal täglich bei der Polizei melden muss, obwohl ich noch nie etwas verbrochen habe. Ich weiß nicht, ob das in der Firma jeder versteht."

Der angehende Ingenieur hat noch in einer zweiten Sache Widerspruch eingelegt. Denn die Stadt München will 1000 Euro von ihm, weil er der Meldepflicht kurzzeitig nicht nachkommen konnte - er befand sich im Ausland, auf einer Uni-Exkursion in Belgien. Da er eine entsprechende Bescheinigung zu spät abgab, wird er zur Kasse gebeten. Einen Spezi von ihm, ein 19-jähriger Azubi, hat es noch schlimmer getroffen: Der ist wegen eines nicht rechtzeitig beigebrachten Attests mit 5500 Euro dabei. Der Münchner Rechtsanwalt Marco Noli, der die beiden Löwen-Anhänger und weitere Meldepflichtige vertritt, spricht von "schikanösen Methoden, die in hohem Maß die Grundrechte verletzen".




St.-Pauli-Anhänger: "Polizei hat Fanszene als Testballon benutzt"
Diesen Vorwurf weist Andreas Ruch, Sprecher des Polizeipräsidiums München, zurück: "Unsere szenekundigen Beamten haben gemeinsam mit unserer WM-Einsatzabteilung diese Leute festgelegt. Dass einer unbescholten war, das kann ich mir nicht vorstellen. Das wäre ja ein starkes Stück, wenn wir jemanden mit Gewalt in Verbindung brächten, und es wäre völlig aus der Luft gegriffen." Den Klagen betroffener Fans vor dem Verwaltungsgericht sehe man " gelassen entgegen". Ihm sei "kein Fall bekannt, in dem ein Gericht Meldeauflagen für rechtspflichtig erklärt hätte", sagte Ruch. Die Meldepflicht-Maßnahme habe sich "bewährt". Die Münchener Polizei wendet sie schon seit längerem nicht nur im Zusammenhang mit Fußball-Ereignissen an, sondern auch bei Großdemonstrationen.

Solche Methoden gehören für engagierte Anhänger seit Jahren zum Alltag. Die Fanszene sei ein "Labor für Kontrolltechniken", sagt Eric Töpfer, der am Zentrum für Technik und Gesellschaft der TU Berlin arbeitet. "Fußballanhänger haben nun mal keine Lobby." Der Politologe Töpfer hat während der Weltmeisterschaft die internationale Fachtagung "Policing Crowds" mitorganisiert, die unter anderem die "Festivalisierung" der WM sowie die kriminalpolitische Dimension von Sportveranstaltungen zum Thema hatte.

Zu den Referenten dort gehörte auch Justus Peltzer, ein Bremer Soziologe, der zudem als Sprecher für das Bündnis Aktiver Fußballfans (Baff) fungiert. Spieltag für Spieltag, sagt er, würden beispielsweise Fans, die mit einem Sonderzug zu einem Auswärtsspiel unterwegs seien, "direkt mit dem Einlaufen in den Zielbahnhof völlig undifferenziert in einen wandernden Polizeikessel gesteckt" - für die Beamten sei das ein "wunderbares Experimentier- und Trainingsfeld für polizeiliche Einsätze in großen Menschenmengen", zum Beispiel politischen Demonstrationen. Auf der Konferenz vertraten Bürgerrechtler dann auch die Auffassung, manche Maßnahmen gegen Fußballfans müsste man im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel in Heiligendamm sehen, der 2007 stattfindet.

Erzrivalen mit gemeinsamen Gegner

In der Fanszene machten die Beteiligten ähnliche Erfahrungen: Vor der WM "wurden diverse polizeiliche Maßnahmen erprobt und die St.-Pauli-Fanszene als Testballon benutzt", sagt Heiko Schlesselmann, der Fanbeauftragte des FC St. Pauli. Obwohl die St.-Pauli-Fans nicht als Problemfans gelten, habe man "die Anzahl der zivilen Beamten und der eingesetzten Polizisten bei den Spielen nach und nach erhöht und auch die enge Begleitung von 'Problemgruppen' verstärkt".

Die zuständige Hamburger Innenbehörde sieht das anders: "Die Anzahl der eingesetzten zivilen Beamten im Vorfeld der WM ist bei den Spielen des Hamburger SV und St. Pauli nicht erhöht worden", sagt Sprecher Reinhard Fallak. Beim HSV hat man allerdings ebenfalls "eine personelle Verstärkung der Polizeibeamten wahrgenommen, zudem habe es ein offensichtliches Beobachten von Fangruppen durch Beamte bei allen möglichen Gelegenheiten gegeben", so Joachim Ranau vom HSV-Fanprojekt.

Neben Meldeauflagen kann Ranau auch von der im Behördendeutsch als "Gefährderansprache" bezeichneten Präventivmaßnahme berichten. Allein in Hamburg gab es 45 solcher Gespräche zwischen so genannten szenekundigen Beamten (SKB) und Fans, denen man während der WM Gewalttaten zutraute. Am Arbeitsplatz sei niemand von der Polizei besucht worden, so Polizeisprecher Fallak, sondern "grundsätzlich an den Wohnanschriften oder an den bekannten Treffpunkten in oder an den Stadien kurz vor Beginn der WM".

Als weitere Maßnahmen, die viele HSV-Fans als gegen sich gerichtet empfunden haben, nennt Ranau den "Ausbau eines so genannten Hooliganknasts, der auch nicht gerade eine vertrauensbildende Maßnahme war, Videoüberwachung auf dem Fanfest und der näheren Umgebung".

Lesen Sie morgen im zweiten Teil: Wie eine Gruppe argentinischer Fußballlfans bei der WM die Aufhebung eines willkürlichen Stadionverbotes erstritt und wieso sich ein minderjähriges Mädchen bei einer Personenkontrolle vor einem deutschen Stadion nackt ausziehen muss.
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Sektor R
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#4 Beitrag von Sektor R »

FUSSBALL-FANS IM ABSEITS, Teil 2/3
(Quelle: http://www.rund-magazin.de/home/news/53 ... 4e06b17759)

Friedliche Jena-Fans feiern friedlich: dennoch stehen - wie in der ganzen Republik - auch beim Zweitliga-Aufsteiger die Fans unter verschärfter Beobachtung, Foto: Gianni OcchipintiViele Fans fühlen sich angesichts dieser vielen massiven Eingriffe zu Unrecht von den Behörden kriminalisiert. Auf Demonstrationen "gegen den Sicherheitswahn" formierte sich im gesamten Bundesgebiet zunehmend Widerstand unter dem griffigen Slogan "Fußballfans sind keine Verbrecher", ohne dass es zu einer breiten Debatte über Bürgerrechte der Anhänger wie in der Schweiz gekommen wäre. In der gerade beginnenden Bundesligasaison dürften die Proteste dennoch zunehmen, denn trotz der friedlich verlaufenen WM glauben in der Fanszene nur wenige daran, dass die als repressiv empfundenen Maßnahmen rückgängig gemacht werden.

Ausgerechnet während der WM erlitten die Sicherheitsbehörden allerdings eine juristische Niederlage. Hauptakteur war die Fifa, Betroffene waren "Los Borrachos del Tablon", eine ultra-ähnliche Gruppierung aus Argentinien. Nach dem Spiel gegen die Niederlande in Frankfurt sahen sich die Südamerikaner auf der Straße von Polizisten umstellt. Ebenfalls angerückt war der örtliche Fifa-Mitarbeiter Gerhard Anhäuser, der gegen die gesamte Gruppe ein Stadionverbot aussprach. Begründung: Beim vorangegangenen Spiel hätten die Fans die Blöcke gewechselt und seien auf Sitze gestiegen.

Die Supporter fochten das Verdikt erfolgreich per einstweiliger Verfügung an. Das Landgericht Frankfurt fand, die Fans hätten "glaubhaft gemacht, dass tatsächliche Gründe, die die ausgesprochenen Hausverbote auf der Grundlage der Stadionordnung rechtfertigen, nicht bestehen". So waren die Argentinier zum Spiel gegen Deutschland wieder im Stadion. Eine juristische Petitesse? Keineswegs. Noli sagt, das sei der erste ihm bekannte Fall, in dem ein Stadionverbot vor Gericht angegriffen worden sei.

Wahrscheinlich werden demnächst auch einheimische Fans versuchen, sich den Zutritt zum Stadion mit richterlicher Hilfe zu erstreiten, denn die Anzahl der Stadionverbote hat stark zugenommen. In den "Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten", zu deren Einhaltung der DFB seine Vereine zwingt, heißt es, dass "unverzüglich und grundsätzlich" ein Stadionverbot verhängt wird, wenn die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bekannt wird. Die Strafprozessordnung hat an die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens allerdings keine hohe Hürde geknüpft, es genügt bereits der so genannte Anfangsverdacht. - und schon droht ein bundesweites Stadionverbot, das von den Betroffenen als erhebliche Strafe begriffen wird. Die DFB-Juristen argumentieren formal. Ein Stadionverbot sei "keine staatliche Sanktion auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten, sondern eine Präventivmaßnahme auf zivilrechtlicher Grundlage". Rechtsanwalt Noli entgegnet: "Die DFB-Richtlinien hebeln die Unschuldsvermutung aus. Man sollte einmal darüber nachdenken, gegen wie viele Unschuldige dadurch bereits eine Sanktion verhängt wurde."

Bislang prozessieren Fußballfans selten - was durchaus nachvollziehbar ist. "Der größte Teil derer, die einen Grund dafür hätten, sind zu jung, um sich das finanziell leisten zu können", erklärt der Dresdner Rechtsanwalt Jörg Freund. Er vertritt die Gymnasiastin Corinna F., eine Dynamo-Anhängerin, die eigentlich auch keine Prozess- und Anwaltskosten tragen kann. Ein älterer Kumpel ist allerdings solvent genug - und so kam es, dass noch kurz vor der WM ein sehr unappetitlicher Vorfall in den Fanszenen der Republik Aufmerksamkeit erlangte. Die Vorgeschichte der Klage: Im März 2005, an einem Freitagabend, begleitet Corinna, damals 16 Jahre alt, ihre Mannschaft zu einem Spiel nach Saarbrücken. Der Trip in die Ferne verläuft normal, bis sie vor dem Stadion von der Polizei aufgefordert wird, sich für eine Durchsuchungsmaßnahme in ein eigens dafür aufgebautes Zelt zu begeben. Dort muss sie sich schließlich in Gegenwart zweier Beamtinnen komplett entkleiden. Ihr Mentor, der für die Prozesskosten aufkommt, war damals auch vor Ort. Er weiß von "mehr als 20" Frauen, die ebenfalls den Blick unter Slip und BH hätten frei geben müssen, auch eine zirka 50-Jährige sei darunter gewesen.

Ende Mai 2006 weist das zuständige Verwaltungsgericht Corinnas Klage gegen die Landespolizeidirektion Saarland ab. Die Maßnahme gegen den Teenager sei "erforderlich" und "verhältnismäßig" gewesen, es habe "lediglich eine Nachschau nach Fremdkörpern in der Kleidung und eine Beschau des unbekleideten Körpers stattgefunden" - jedoch keine "Inaugenscheinnahme von natürlichen Körperöffnungen". Laut Gericht hatten Dresdner Polizisten die Kollegen in Saarbrücken darüber informiert, dass erfahrungsgemäß "unverdächtige Dynamo-Fans" Waffen, Rauchpulver und Signalmunition transportieren würden. Der Kreis dieser "Unverdächtigen" umfasse "unscheinbare, jüngere oder ältere und insbesondere weibliche Personen", die man normalerweise nicht "der gewalttätigen Fanszene" zuordne.

Wer unverdächtig ist, ist verdächtig - George Orwell hätte diese Theorie der saarländischen Rechtshüter bestimmt inspiriert. Das Gericht vertritt die Position, Corinna habe "dem Profil der Transportklientel voll und ganz entsprochen". Unscheinbar, jung oder alt, und insbesondere weiblich. Derzeit hofft Corinna, dass ihre Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zugelassen wird.


Uhrenturm unter Polizeischutz: Vor der WM waren in vielen Stadien mehr Beamte in Uniform zu sehen, Foto: Gianni OcchipintiViel diskutiert wurde bei den Fans auch der Fall des 26-jährigen Nils Bethge. Der HSV-Anhänger saß drei Monate in Untersuchungshaft - vorgeworfen hatte man ihm die "Organisation einer verabredeten Schlägerei", zu der es nie gekommen ist. Der Vorfall spielte sich bereits im Januar 2005 anlässlich eines HSV-Spiels in München ab. Drei Tage vor Heiligabend 2005, elf Monate nach dem Vorfall, holt ihn die Hamburger Polizei aus einer Kneipe. Bethge, der nicht vorbestraft ist und einen festen Arbeitsplatz hat, kommt in Untersuchungshaft. Während eines kafkaesk anmutenden siebentätigen Gefangenentransports von Hamburg nach München bekommt er einen Einblick in die deutsche Strafvollzugswelt: "Insgesamt war ich in dieser Zeit in 24 verschiedenen Gefängnissen." Zur Welt da draußen hat er kaum Kontakt - es dauert rund sechs Wochen, bis ihn erstmals seine Eltern besuchen dürfen. Um dem Martyrium ein Ende zu machen, gibt er auf Anraten seines Anwalts schweren Landfriedensbruch zu. Das bringt ihm sechs Monate auf Bewährung ein und 900 Euro Strafe. Jetzt ist er frei, aber vorbestraft - und seinen Arbeitsplatz hat er verloren. Zum HSV geht er zwar weiterhin, aber: "Ich beschränke mich auf die Heimspiele." Auswärtsfahrten sind ihm zu riskant. Bethges Fall war so krass, dass sich sogar die Ultras des Nachbarn St. Pauli mit ihm solidarisierten. Auf der von St. Paulianern organisierten Veranstaltung "Freiheit für die Kurven" las Bethge Gedichte vor, die er in der Untersuchungshaft geschrieben hatte.

Anhänger beider Klubs bekamen vor der WM Post vom Landeskriminalamt Hamburg, in dem sie aufgefordert wurden, eine DNA-Probe abzugeben - im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch, Widerstands gegen die Staatsgewalt oder schwerer Körperverletzung. In einem formelhaften Anschreiben wird die DNA-Abgabe mit einer "schweren Straftat" begründet - obwohl häufig überhaupt noch kein Urteil ergangen ist. Laut Polizei-Sprecher Fallak wurden alleine in Hamburg im Zusammenhang mit der WM 2006 bei 233 Personen, die als "Gewalttäter - Sport" ausgeschrieben sind, geprüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine DNA-Erfassung vorliegen. "Von 20 Personen wurden DNA-Proben erstellt. Weitere Prüffälle befinden sich noch in der Bearbeitung da die rechtlichen Voraussetzungen auch über die WM hinaus gelten", so Fallak weiter.

Dass bislang so wenige Proben gesammelt werden konnten, scheint damit zu tun zu haben, dass die Betroffenen Rechtsrat eingeholt haben, beziehungsweise die rechtlichen Voraussetzungen zweifelhaft sind. Rechtsanwalt Andreas Thiel, der einige St.-Pauli-Anhänger vertritt, gibt zu bedenken, dass "die meisten Verfahren" wegen Körperverletzung im Fußballumfeld nicht zu einer Verurteilung führen. Thiel sagt, so lange man "nicht rechtskräftig verurteilt" sei, solle man einer Aufforderung zur DNA-Abgabe auf jeden Fall ignorieren. Wer ihr Folge leistet, landet in einer bundesweiten DNA-Analyse-Datei - da bleibt man, gemeinsam mit Mördern und Sexualstraftätern, zehn Jahre lang gespeichert. Im St.-Pauli-Fanladen weiß von einem Fall, in dem sich ein Anhänger erfolgreich gegen eine richterliche Anordnung zur DNA-Entnahme zur Wehr gesetzt hat. Das Verfahren, mit dem die Entnahme begründet worden war, hatte anderthalb Jahre zuvor mit einem Freispruch geendet, das Gericht zog die Anordnung deshalb zurück.

Die Gerichte werden sich demnächst mit einem der, zumindest was die Anzahl der Betroffenen betrifft, spektakulärsten Fälle der vergangenen Jahre beschäftigen. Ende März nach dem Spiel der Bayern in Duisburg kesselte die dortige Polizei während des Abmarsches einen Pulk von Münchner Fans ein. So genannte szenekundige Beamte (SKB) hätten sogar einen geistig behinderten FCB-Anhänger getreten, der in der Fanszene des FCB seit Jahren bekannt sei, kritisierten die Angegriffenen später. Die Polizei Duisburg weist die Vorwürfe zurück. "Das trifft aus unserer Sicht nicht zu, denn es waren keine SKBs aus Duisburg vor Ort", sagt Pressesprecher Achim Blättermann. Ob SKBs aus München in den Vorfall verwickelt waren, könne er allerdings nicht sagen, so Blättermann.

Fest steht, dass bei 54 eingekesselten Supportern die Personalien aufgenommen wurden, insgesamt 59 bekamen kurz darauf die Nachricht, dass gegen sie ein bundesweit gültiges Stadionverbot über zwei Jahre verhängt wurde. Gegen die Betroffenen wird wegen des Verdachts des Landfriedensbruchs ermittelt. "Aus dem Pulk der Bayern-Ultras wurde unter anderem ein Stein auf einen Polizisten geworfen", sagt Polizeisprecher Blättermann. Gegen die fünf übrigen Ultras sei erst im Nachhinein ermittelt worden, da es neue Erkenntnisse von anderen Polizeieinheiten rund ums Stadion gegeben habe.

Größtenteils betroffen sind Mitglieder der Ultra-Gruppierung "Schickeria München", die sich gegen das Verhalten der Polizei öffentlich wehrt. "Die Tatsache, dass so gut wie jeder Bayern-Fan, der zu diesem Zeitpunkt auf dem Parkplatz war, durch die Aufnahme seiner Personalien vom Stadionverbot betroffen ist, ist schon pure Willkür. Dass aber nachträglich selbst Personen ein Stadionverbot bekommen, von denen wohlgemerkt nicht einmal die Personalien aufgenommen wurden", sei besonders skandalös, schreibt die Schickeria in einer Erklärung. Die "kollektive Bestrafung einer Personengruppe anstelle eines unbekannten, möglicherweise sogar entflohenen Täters" sei "mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht zu vereinbaren".

Die Stimmung bei Bayern-Spielen ist schlechter geworden, seitdem man die Schickeria-Leute aus dem Verkehr gezogen hat. "Die Führungsebene ist so gut wie lahm gelegt", sagt Simon Müller, der selbst zu dem Zirkel gehört. Mehr als die Hälfte traf noch eine weitere Sanktion: Nachdem das Stadionverbot ausgesprochen war, schloss der FC Bayern die Fans aus dem Verein aus.

Müller geht davon aus, dass vor allem Repressionen zunehmen werden, gegen die es keinerlei Handhabe gibt. So wie während der WM: Die linksgerichteten FCB-Ultras hatten in dieser Zeit ein antirassistisches Fanturnier veranstaltet. "Trotzdem rief jemand von der Polizei vorher die Betreiber des Zeltplatzes, den wir gemietet hatten, an und teilte denen mit, wir hätten einen rechtsradikalen Hintergrund", sagt Müller. Dass zum Programm der Veranstaltung auch ein Besuch der KZ-Gedenkstätte Dachau gehörte, hatte den mobbenden Beamten in seiner Argumentation offensichtlich nicht sonderlich beeinflusst.

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Psychiatra de la rimia
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#5 Beitrag von Psychiatra de la rimia »

Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt,
a. zu prüfen, wie das unerlaubte Betreten der Spielfläche bei Sportveranstaltungen zu einem Straftatbestand (mit angemessener Strafandrohung) gemacht werden kann;
b. zu prüfen, ob dieser Tatbestand nur für bestimmte Kategorien von Sportveranstaltungen (Sportart, Grösse der Veranstaltung) gelten soll;
den Eidgenössischen Räten einen Bericht über das Ergebnis seiner Prüfung und allfällig zu treffende Massnahmen vorzulegen.


Begründung
Die Ereignisse in Basel haben gezeigt, was geschehen kann, wenn Zuschauer bei einem Fussballspiel das Spielfeld stürmen. Die Konsequenzen könnten noch viel verheerender sein, wenn in der Folge unter dem Publikum eine Panik ausbricht. Denkbar ist z.B., dass die Polizei, weil sich die Ausschreitungen noch über das, was in Basel geschehen ist, hinaus steigern, Tränengas einsetzen muss und sich die unbeteiligten Zuschauer panikartig entfernen wollen.
Wie in Basel erlebt, ist es relativ schwer, Personen, welche das Spielfeld stürmen, angemessen ins Recht zu fassen. Das Stürmen des Spielfelds kann heute höchstens sehr leicht bestraft werden. Denkbar ist z.B. eine Strafe wegen Übertretung eines allfälligen richterlichen Verbots. Für härtere Sanktionen ist der Nachweis weiterer Straftaten (z.B. Tätlichkeit, Körperverletzung, Sachbeschädigung) nötig. Dieser Nachweis ist im Normalfall schwierig.
Das Stürmen des Spielfeldes bei einem grösseren Sportereignis ist - von der juristischen Konstruktion und nicht von der Schwere des Verschuldens her - mit dem Landfriedensbruch vergleichbar. Das schuldhafte Verhalten liegt im Bilden einer Menge, aus der heraus dann Straftaten begangen werden könnten und in der Behinderung der Ordnungskräfte. Im Gegensatz zum Landfriedensbruch bezieht sich das Stürmen eines Spielfeldes aber auf einen Ort, dessen Betreten von vornherein untersagt ist, während beim Landfriedensbruch der Aufenthalt am fraglichen Ort legal ist, solange sich dort nicht eine gewalttätige Menge aufhält und die Polizei keine Aufforderung zum Weggehen ausgesprochen hat. Deshalb kann beim Stürmen des Spielfeldes auf diese polizeiliche Aufforderung verzichtet werden.
Der Tatbestand ist so auszugestalten, dass das Stürmen des Spielfeldes an sich strafbar ist und nicht irgendwelche andere Handlungen oder Vorsätze erforderlich sind.


Erklärung des Bundesrates vom 30.08.2006
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.



http://search.parlament.ch/cv-geschaeft ... d=20063335


Hier bereits erste Straftäter:

http://www.fcb.ch/media/Albums/album491 ... b_0200.jpg

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#6 Beitrag von Psychiatra de la rimia »

Fußballfest mit spürbaren Folgen für die Fanszene
Weil beim Kaiserslautern-Spiel bengalische Feuer brannten, sind Choreografien im Wildpark künftig verboten

Von unserem Redaktionsmitglied Gerhard Wolff

Das Stadion brodelte regelrecht. Mehr als 32 000 Zuschauer füllten das Wildparkstadion zuletzt beim Südwestderby des Karlsruher SC gegen Kaiserslautern, die Stimmung war prächtig, die Badener siegten, und für den passenden Rahmen hatten die KSC-Fans schon vor Anpfiff mit einer großen Choreografie gesorgt. Kurzum: Es war ein Fußballfest – allerdings mit Folgen für die aktive Szene der Anhänger des Fußball-Zweitligisten. Im KSC-Fanblock nämlich wurden mit Spielbeginn zahlreiche bengalische Feuer gezündet. Das ist verboten und führte nun dazu, dass bis auf weiteres sämtliche Choreografien und Spruchbänder von den Sicherheitsbehörden untersagt wurden.
„Das trifft uns schon hart“, meint ein Mitglied der „Phönix Sons“, der Karlsruher Ultra-Gruppierung, die der Argumentation des Amtes für Bürgerservice und Sicherheit (BuS) nicht folgen will. Dieses begründete die Entscheidung damit, dass hinter einem Transparent die Fackeln vorbereitet und gezündet wurden, „sodass keine Person identifiziert werden konnte“, berichtet BuS-Chef Dieter Behnle. Er hebt die Gefahren der Pyrotechnik hervor und droht den Anhängern auch klipp und klar damit, ihren Standort auf der Gegentribüne zu kippen, sollte sich Ähnliches in Zukunft wiederholen. Dass gezündet wurde, steht außer Frage. Die „Phönix Sons“ aber erklären, dass die Fackeln nicht hinter der eigentlichen „Karlsruhe“-Choreografie (siehe Foto) gezündet wurden, sondern hinter einem Spruchband, das von einer kleineren Gruppe nach der eigentlichen Choreografie hochgehalten wurde und mit dieser nichts zu tun hatte.
Diese Meinung vertritt nach Ansicht der polizeilichen Videobänder auch Volker Körenzig vom Fanprojekt.
„Man hätte also meinetwegen Spruchbänder verbieten können, obwohl die ein wichtiges Sprachrohr für die Fans sind“, sagt Körenzig und ergänzt: „Das Choreografie-Verbot bringt niemanden etwas.“
Es sei eine reine Strafmaßnahme und habe keinen präventiven Charakter.
Seit Jahren ist die aktive Szene der KSC-Fans bundesweit für ihre aufwändigen und kostspieligen Choreografien bekannt. Am Banner für das Lautern-Spiel werkelten wochenlang mehr als 30 Personen in ihrer Feizeit, rund 1 500 Euro hat die Choreografie gekostet.
„Hervorragend“, findet auch der Manager des Zweitligisten, Rolf Dohmen, solch Engagement der Fans, „da steckt wahnsinnige Arbeit dahinter.“ Dennoch steht er voll hinter der städtischen Entscheidung, es sei schade, dass ein kleiner Teil von Fans den anderen „das alles kaputt macht“. Auch innerhalb der blau-weißen Fangemeinde selbst wird im InternetForum seit Mittwoch eifrig diskutiert. Nicht wenige sind der Meinung, dass man „selbst schuld“ sei und die Zünder der bengalischen Feuer letztlich für das Verbot der „Choreos“ verantwortlich seien. Der Zwist zwischen Teilen der aktiven Fans und der Sicherheitsbehörden hat aber auch eine längere Vorgeschichte. Überzogene Kontrollen beim Fußweg zum Stadion oder die Stürmung eines Fanbusses haben das Klima in der vergangenen Saison deutlich verschlechtert.
„Unsere Rechte wurden mit Füßen getreten“, stellen die „Phönix Sons“ fest. Rauchen solle es künftig aus dem Fanblock nicht mehr, einfach hinnehmen wolle man die Verbots-Entscheidung aber auch nicht. Die Fans wollen zunächst das Gespräch mit dem Verein suchen. Freuen darf sich derweil der Nachwuchs des Zweitligisten: Das eingeplante Geld – rund 1 000 Euro – für die Choreografie beim Duisburg-Spiel am Sonntag in einer Woche, wird der KSC-Jugend gespendet.

Dzu ein Foto von der Choreo gegen Lautern mit der Bildunterschrift:
KÜNFTIG VERBOTEN: Am Banner, hier eingesetzt beim Spiel gegen Kaiserslautern, haben wochenlang mehr als 30 KSC-Anhänger gewerkelt und rund 1 500 Euro investiert.
Hinter einem solchen Transparent seien Fackeln vorbereitet und gezündet worden, sagt Dieter Behnle, Chef des Amtes für Bürgerservice und Sicherheit. Das Banner-Verbot der Behörde ist umstritten. Archivfoto: GES


Badische Neuste Nachrichten vom Freitag, 08.09.2006

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Silv'
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#7 Beitrag von Silv' »

Montag, 18. September 2006 , cs

Der FC Zürich fördert seine Fankultur und will zu diesem Zweck unerwünschte Fangruppierungen ausschliessen


Die Fans des FC Zürich sind bekannt für die eindruckvollsten Choreographien der Liga. Ihr Gesang und Ihre Vielfältigkeit tragen wesentlich dazu bei, dass der Stadtclub auch in dieser Saison sportlich sehr erfolgreich ist.

Die Fans des FC Zürich sind jedoch auch für gewaltbereite Ausschreitungen vor, während und nach den Spielen bekannt. Vorstand und Verwaltungsrat des Vereins haben nun genug davon und aufgrund jüngster Ereignisse entschieden, vorerst einmal die zwei inoffiziellen Fangruppierungen, „K4“ und „Fussball Prolls“ nicht mehr im Stadion zu tolerieren.

Zusammen mit der Polizei und den eigenen Sicherheitsorganen wird ein Massnahmenpaket geschnürt, welches dazu beitragen wird, dass diese Personen die Fankultur des FCZ nicht weiterhin zerstören werden. Ab sofort sind Anhänger dieser beiden Gruppierungen nicht mehr erwünscht. Wer aus diesen Gruppierungen trotzdem ein Spiel des FCZ besuchen wird, wird umgehend mit einem unbefristeten Stadionverbot aus sämtlichen Stadien der SFL verbannt werden.

Der FCZ steht ein für fairen Sport – sowohl auf dem Spielfeld als auch auf den Zuschauerrängen!

Q: FCZ

puls5
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#8 Beitrag von puls5 »

ZH_Lifestyle hat geschrieben: Jetzt hät's au die änet dä Gleise verwütscht... naja.... Null Verständnis für sowas. Lödi lässt grüssen...
Ja wirklich, unterste Schublade. Natürlich hats wieder mal nur arme unschuldige Fussballfans getroffen die kein Wässerchen trüben können. Da waren gar keine randalierende, hirnlose Proleten dabei die einem wahren Fussballfreund den Spass am Spiel so richtig versauen können, nicht war? Wirklich eine Schweinerei dass der FCZ die nicht mehr duldet. Mein Vorschlag an die armen betroffenen: Versuchts doch mal mit einem Boykott..... :roll:

Dorflinde
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#9 Beitrag von Dorflinde »

wenigstens sind jetzt die gleichlangen Spiesse dran. dh über den Geleisen soll es nicht besser gehen. Sie haben genug oft über uns her gezogen. Nun dürfen Sie es selber an sich erfahren, was das heisst von Hr. L. "betreut" zu werden.

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ZH_Lifestyle
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#10 Beitrag von ZH_Lifestyle »

Wieso wurde mein Beitrag gelöscht?! Repression!! :wink:



@ Puls 5
Ich hab nicht im geringsten mit den FCZ'ler Mitleid... in Sachen Repressionen schau ich die Fanszene als ganzes an, und unterscheide nicht zwischen den Vereinen. Es betrifft ja schliesslich alle...

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